Er bestätigte damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart. Geklagt hatte ein Autohändler, der auf Betreiben der Umwelthilfe eine Abmahnung erhalten hatte, weil er im Internet nicht über den Treibstoffverbrauch seiner Fahrzeuge informierte. Er hatte der Organisation vorgeworfen, Abmahnungen als Einnahmequelle zu missbrauchen.
Die Deutsche Umwelthilfe steht auch wegen ihrer Klagen auf Fahrverbote in mehreren deutschen Städten in der Kritik. Diese Verfahren waren nicht Gegenstand der Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Allerdings hatte der Autohändler grundsätzlich das Klagerecht der Organisation im Verbraucherrecht bestritten.
(AZ: I ZR 149/18)
Deutschlandfunk
Tags: