Bitte geben Sie uns Ihr Ehrenwort

  27 Januar 2016    Gelesen: 658
Bitte geben Sie uns Ihr Ehrenwort
Ist der WLAN-Gesetzentwurf der Bundesregierung noch zu retten? Netzaktivisten zweifeln, weil die Union auf sinnlose Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen besteht.
Die Digitale Gesellschaft und die Freifunker fordern die große Koalition auf, von Nutzern offener WLANs keine Abgabe einer Rechtstreueerklärung per Vorschaltseite zu verlangen. Eine solche Erklärung werfe "in juristischer, technischer und praktischer Hinsicht zahlreiche Probleme auf", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Fraktionen von Union und SPD beraten derzeit über den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der von Hotspot-Betreibern "zumutbare Maßnahmen" verlangt, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern.

Nach Informationen von Golem.de wollen SPD und Union in dieser Woche ein weiteres Mal über das Thema verhandeln. Bislang gibt es noch keinen Beschluss, auch wenn sich beide Seiten bereits angenähert haben. Der Stellungnahme zufolge beharrt die Union auf einer Vorschaltseite mit Rechtstreueerklärung für Betreiber offener WLANs. Die umstrittene Verschlüsselung von Hotspots als "angemessene Sicherungsmaßnahme" wäre damit immerhin vom Tisch.

Traffic-Manipulation hebt Haftungsprivilegierung auf

Doch das reicht den Freifunkern und der Digitalen Gesellschaft nicht. Ihrer Ansicht nach legt der Gesetzentwurf beispielsweise nicht fest, in welcher Weise die Rechtstreueerklärung eingeholt werden müsse. "Dadurch wird eine neue Rechtsunsicherheit geschaffen, die das gesetzgeberische Ziel gefährdet", heißt es in der Stellungnahme. Zudem verletze eine solche Erklärung als Bedingung für die Haftungsprivilegierung die Artikel 16 (Recht auf unternehmerische Freiheit) und Artikel 11 (Meinungsfreiheit) der EU-Grundrechtscharta.

Ebenfalls mache eine Vorschaltseite die Manipulation des Datenverkehrs erforderlich. Das Telemediengesetz verlange in Paragraf 8 als Voraussetzung für die Haftungsfreistellung aber, dass der Diensteanbieter die übermittelten Informationen nicht auswähle oder verändere. Da dieser Paragraf den Artikel 12 der europäischen E-Commerce-Richtlinie umsetze, könne die Vorschrift "nicht angepasst oder angeglichen werden, um den soeben aufgezeigten Widerspruch aufzulösen". Um auf die Vorschaltseite zu gelangen, muss der Traffic zu Beginn einer Sitzung umgeroutet werden.

Anbieter angeblich technisch überfordert

Der Stellungnahme zufolge sprechen auch technische Gründe gegen die Pläne. "Handelsübliche Router erlauben in der Regel nicht das Einrichten einer Vorschaltseite", heißt es. Gewerbetreibende und Privatleute, die anderen einen WLAN-Zugang zur Verfügung stellen wollten, "wären damit in der Regel technisch überfordert oder müssten Geld für Fachleute aufwenden, die ihnen bei der Einrichtung einer Vorschaltseite helfen".

Letzteres dürfte inzwischen aber nicht mehr zutreffen. Schließlich bietet der deutsche Marktführer AVM inzwischen ein Captive Portal für seine Fritzboxen an. Man kann davon ausgehen, dass andere Router-Hersteller eine solche Möglichkeit nach Verabschiedung des Gesetzes ebenfalls bereitstellen werden. Zum Teil verfügen Router und Access Points anderer Hersteller bereits über diese Funktion.

Wirksamkeit fraglich

Was die Rechtssicherheit betrifft, so könnte die Koalition einen verbindlichen Text beschließen, der von den Nutzern akzeptiert werden muss. Wie wirkungsvoll eine solche Erklärung ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Nach Ansicht des IT-Rechtsexperten Ulf Buermeyer kann man deren Wirksamkeit mit "gleich Null ansetzen". Schließlich sei die Abgabe einer falschen Erklärung mit keinerlei Sanktionen versehen, so dass Nutzer sie trotz geplanter Rechtsverletzungen problemlos abgeben könnten, sagte Buermeyer Mitte Dezember 2015 in einer Bundestagsanhörung.


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