Die Demokratie in Sachsen funktioniere und die Chancengleichheit politischer Parteien werde gewahrt, erklärte der CDU-Politiker in Dresden. Das Verfassungsgericht in Leipzig hatte gestern im Eilverfahren entschieden, dass die AfD zur Landtagswahl am 1. September mit einer Liste von 30 anstatt der bislang nur zugelassenen 18 Kandidaten antreten darf. Damit wurde einem Antrag der AfD allerdings nur zum Teil stattgegeben. Die Partei wollte mit insgesamt 61 Listenkandidaten antreten. Eine endgültige Gerichtsentscheidung soll Mitte August fallen.
Deutschlandfunk
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