Das teilte das Auswärtige Amt in Berlin mit. Vor einem Jahr war eine Neuregelung in Kraft getreten, wonach auch subsidiär Schutzberechtigte wieder Angehörige nachholen dürfen. Zuvor war der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt gewesen. CDU, CSU und SPD hatten sich nach mühsamen Verhandlungen auf die Wiederzulassung geeinigt, die Zahl der positiven Bescheide allerdings auf 1.000 pro Monat begrenzt.
Subsidiärer Schutz wird vor allem Kriegsflüchtlingen gewährt, die in ihrer Heimat zwar nicht individuell verfolgt werden, dort aber trotzdem in Gefahr sind.
Deutschlandfunk
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