Ihr war im Juni im Parlament ein so genannter Hammelsprung verwehrt worden. Die AfD-Fraktion sieht darin einen Rechtsbruch. Sie wollte damit in einer nächtlichen Sitzung die Beschlussunfähigkeit des Plenums feststellen lassen.
Bundestagspräsident Schäuble geht davon aus, dass der Sitzungsvorstand die Vorschriften korrekt angewendet hat. Wenn der Vorstand sich einig ist, dass Beschlusfähigkeit besteht, kann demnach kein Hammelsprung stattfinden.
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Buschmann, kritsierte, die AfD missbrauche mit ihrer Klage das Verfassungsgericht als Propagandabühne.
Deutschlandfunk
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