Das Gericht gelangte zum Schluss, dass die Umweltbelastung durch die Bauarbeitenin der Wirtschaftszone Finnlands in Übereinstimmung mit entsprechenden internationalen Abkommen bewertet worden war.
Zuvor hatte sich bereits das Verwaltungsgericht der finnischen Stadt Vaasa geweigert, die Klage der polnischen Ökologen zu prüfen.
Ende Juli hatte der Projektbetreiber – die Nord Stream 2 AG – ein EU-Gericht ersucht, diskriminierende Maßnahmen gegen den Bau der Pipeline aufzuheben. Die Gasleitung, die parallel zur Pipeline Nord Stream verläuft, dürfte Ende 2019 abgeschlossen werden.
Gaspipeline Nord Stream 2
Die Gaspipeline Nord Stream 2, die von Russland auf dem Grund der Ostsee direkt nach Deutschlandführen soll, ist bereits zu weiten Teilen fertig gebaut. Die beiden Stränge der etwa 1200 Kilometer langen Leitung sollen jährlich bis zu 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas transportieren.
Die Pipeline soll durch die Territorialgewässer und ausschließliche Wirtschaftszonen von Deutschland, Dänemark, Schweden, Finnland und Russland verlaufen.
Deutschland und Österreich, die an verlässlichen Gaslieferungen interessiert sind, setzen sich für den Bau der Gasleitung ein. Auch Norwegen, dessen Regierung einen Anteil von 30 Prozent am Unternehmen Kvaerner - einem der Auftragnehmer beim Bau der Pipeline - besitzt, unterstützt das Projekt.
sputniknews
Tags: