Deutsches Gericht lässt Klage gegen WM-Macher zu

  27 Auqust 2019    Gelesen: 493
Deutsches Gericht lässt Klage gegen WM-Macher zu

Das Fußball-Sommermärchen 2006 hat längst einen faden Beigeschmack. Nun kommt es für die Macher um die früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger noch dicker. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main lässt die Anklage gegen sie wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung zu.

Die Aufarbeitung des Sommermärchen-Skandals hat eine erneute Wendung genommen. Der früheren Spitzenriege des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird im Zusammenhang mit dem Skandal um die Vergabe der WM 2006 nun doch auch in Deutschland der Prozess gemacht. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main hat die Anklage gegen die Ex-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie den langjährigen Generalsekretär Horst R. Schmidt wegen Steuerhinterziehung im zweiten Anlauf zugelassen. Auch der ehemalige Generalsekretär des Weltverbandes Fifa, der Schweizer Urs Linsi, muss sich vor Gericht verantworten.

Das OLG revidierte damit eine Entscheidung des Landesgerichts Frankfurt/Main, das im Oktober 2018 die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt hatte. "Es erstaunt uns schon, dass im Beschluss des Oberlandesgerichts in weiten Teilen die Ausführungen der Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft wörtlich abgedruckt werden, unsere dazu ausführlich übermittelte Stellungnahme indes völlig weggelassen wird und eine inhaltliche Auseinandersetzung damit noch nicht einmal im Ansatz erkennbar ist", hieß es in einer Mitteilung des Anwaltes von Zwanziger, Hans-Jörg Metz. "Weder die Tatsache noch der Inhalt des Beschlusses ändern etwas an der von hier aus vertretenen Rechtsauffassung, wonach die Vorwürfe gegen meinen Mandanten unbegründet sind", so Metz weiter. Er betonte: "Wir sehen den weiteren Verfahrensschritten wie aber auch der Hauptverhandlung gelassen entgegen."

Gefängnis- oder Geldstrafe möglich


Das OLG begründete: "Nach vorläufiger Bewertung liegt ein hinreichender Tatverdacht dafür vor, dass die vier Angeklagten im Zusammenhang mit der als Betriebsausgabe 'Kostenbeteiligung Fifa-Gala 2006' bezeichneten Rückzahlung eines Darlehens an den Fußballer F.B. in Höhe von 6,7 Mio. Euro im Jahr 2006 eine Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe zur Steuerhinterziehung begangen haben", hieß es in einer Pressemitteilung. Das Verfahren soll vor dem Landgericht stattfinden.

Nach Angaben des OLG drohen den Angeklagten Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Dazu verurteilt werden könne man "bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen"; wenn man die Behörden "über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis" lasse oder "pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt", wie es in der Mitteilung des OLG hieß.

Vor drei Wochen hatte auch die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) Anklage gegen die WM-Macher erhoben. Niersbach, Zwanziger, Schmidt und Linsi haben nach Auffassung der BA "arglistig über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in der Höhe von 6,7 Millionen Euro getäuscht". Sie machten sich demnach des "Betrugs der Mittäterschaft" (Zwanziger, Schmidt, Linsi) beziehungsweise der "Beihilfe zum Betrug" (Niersbach) schuldig. Der in der Mitteilung des OLG als "Fußballer F.B." abgekürzte Franz Beckenbauer gehört beim Verfahren in Frankfurt nicht zu den Beschuldigten. In der Schweiz wurde sein Verfahren von den weiteren Beschuldigten wegen des Gesundheitszustands des Kaisers abgetrennt.


Quelle: n-tv.de


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