Zweifel an Rechtmäßigkeit des Soli nach 2019

  30 Auqust 2019    Gelesen: 807
Zweifel an Rechtmäßigkeit des Soli nach 2019

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat rechtliche Bedenken gegen eine weitere Erhebung des Solidaritätszuschlags.

In einem von der CDU in Auftrag gegebenen Gutachten heißt es, sollte der Soli über 2019 hinaus eingefordert werden, berge dies „ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit“. Dies gelte auch für den Fall, dass nur noch höhere Einkommensgruppen betroffen seien. So plant es die Bundesregierung. Auf Betreiben der SPD hatte das Kabinett in der vergangenen Woche beschlossen, dass den Soli ab 2021 nur noch zehn Prozent der heutigen Zahler entrichten sollen; für 90 Prozent soll er wegfallen. CDU und CSU fordern eine komplette Abschaffung.

Das Gutachten liegt der „Augsburger Allgemeinen“ vor. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags erwartet demnach, dass der Soli-Streit letztlich vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden muss.

 

Deutschlandfunk


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