Die Europäische Union hatte ihr Zulassungsverfahren für genmanipulierte Pflanzen Anfang des Jahres geändert. Den Saatgut-Herstellern genügt seitdem nicht mehr die Zulassung der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und eine mehrheitliche Zustimmung der EU-Staaten. Die Mitgliedstaaten dürfen nun vielmehr agrarpolitische Ziele und weitere Gründe anführen, um den Genpflanzen-Anbau auf ihrem Gebiet zu untersagen.
Die EU-Kommission leitet die Verbotsanträge der Mitgliedsländer an die Hersteller genmanipulierter Pflanzen weiter. Diese Unternehmen müssen entscheiden, ob sie trotz der Verbotsanträge der 15 Länder den Anbau dort beantragen. Tun sie dies, können die betroffenen Länder ein Anbauverbot etwa aus agrar- oder umweltpolitischen Gründen erlassen.
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