Für den grausamen Mord an der 18-jährigen Maria aus Zinnowitz hat das Landgericht Stralsund für den 19 Jahre alten Haupttäter Nicolas K. die Unterbringung im Maßregelvollzug in einer Psychiatrie angeordnet. Zusätzlich wurde er zu einer zwölfjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt. Der andere Täter, der 21 Jahre alte Niko G., erhielt eine lebenslange Haftstrafe. Bei ihm stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung ist damit so gut wie ausgeschlossen.
Laut Anklage wollten die beiden einen Menschen sterben sehen. Sie suchten sich dafür die im dritten Monat schwangere Maria aus, mit der sie befreundet waren. Weil sie alleine wohnte, sei es bei ihr einfacher gewesen das Mordvorhaben umzusetzen als bei einem anderen jungen Mann aus der Clique, der ebenfalls in ihrem Visier stand, hatte Nicolas K. im Prozess gesagt.
Der 19-Jährige hatte die Anklage zum großen Teil bestätigt und gestanden, Maria mit Messerstichen getötet zu haben. Demnach fassten die beiden Angeklagten den Mordplan zusammen. Um ihn in die Tat umzusetzen, besorgten sie sich nicht nur ein Messer, sondern auch Ersatzkleidung, die sie später gegen die mit Blut beschmierten Kleider austauschten. In die Wohnung ihres Opfers waren sie unter einem Vorwand gekommen.
Dort versetzte Nicolas K. Maria demnach aus dem Hinterhalt einen heftigen Stich in den Hals. Maria habe "Aua" und "Hör auf" gerufen. Während der 19-Jährige sich dann laut eigener Aussage auf die am Boden liegende 18-Jährige setzte und ihr zahlreiche weitere Stiche am Kopf und Hals zufügte, soll Niko G. ihre Beine festgehalten haben. Der 21-Jährige bestritt das. Allerdings wurde seine DNA im unteren Bereich von Marias Hose gefunden, was der Staatsanwalt als ein starkes Indiz für seine Beihilfe wertete. Vier Wochen nach der Tat waren die beiden Männer festgenommen worden.
Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Jüngeren eine extrem hohe Gefährlichkeit attestiert. Bei ihm sei ein völliger Mangel an Empathie festzustellen, sagte der Psychiater. Er sei extrem aggressiv und impulsiv. "Das sind Leute, um die man sich Sorgen machen muss." Er empfahl die Unterbringung im Maßregelvollzug. Dort werden Therapieversuche unternommen, Experten gehen bei dem Täter aber von einer sehr langen Zeit in der Psychiatrie aus. Die Gutachterin des zweiten Angeklagten sah bei diesem keine Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung oder eingeschränkte Steuerungsfähigkeit.
Quelle: n-tv.de
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