Dieser Punkt, der von der Generalversammlung auf ihrer dreiundsiebzigsten Tagung noch nicht erörtert wurde, bleibt auf der Tagesordnung dieser Tagung. Die Aufnahme in den Entwurf der Tagesordnung der vierundsiebzigsten Tagung unterliegt den Maßnahmen, die die Versammlung auf ihrer dreiundsiebzigsten Tagung treffen kann.
Die 74. Tagung der UN-Generalversammlung wird am 17. September 2019 am Sitz der Vereinten Nationen in New York einberufen.
Der Konflikt zwischen den beiden südkaukasischen Ländern begann 1988, als Armenien territoriale Ansprüche gegen Aserbaidschan geltend machte. Als Folge des darauffolgenden Krieges besetzten armenische Streitkräfte 1992 20 Prozent von Aserbaidschan, darunter die Region Berg-Karabach und sieben umliegende Bezirke.
Im Mai 1994 erreichten die Parteien einen Waffenstillstand, und nach wie vor werden unter der OSZE-Schirmherrschaft und den Co-Vorsitzenden Russlands, Frankreichs und den USA erfolglose Friedensverhandlungen geführt.
Die vom UN-Sicherheitsrat verabschiedeten vier Resolutionen zur Befreiung der Berg-Karabach-Region und der umliegenden Gebiete werden von Armenien noch nicht eingehalten.
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