Gegen 09.00 Uhr MESZ erklärte Kisseljow, dass sich Wyschinski „innerhalb weniger Minuten” nach Moskau begeben würde.
Am 28. August beschloss das Kiewer Appellationsgericht, Wyschinski aus der Haft zu entlassen. Es war allerdings kein Freispruch – Die Gerichtsverhandlungen zu den ihm vorgeworfenen Delikten stehen noch bevor. Darüber hinaus ist er nun verpflichtet, bei erster Aufforderung ein Gericht oder den Ermittler aufzusuchen, diese über die Änderung seines Aufenthalts oder Arbeitsplatzes zu informieren und keinen Kontakt zu Zeugen aufzunehmen.
Fall Wyschinski
Der ukrainische Geheimdienst SBU hatte Wyschinski am 15. Mai 2018 in Kiew festgenommen. Ihm werden Landesverrat sowie Unterstützung der selbsterklärten Republiken der Donbass-Region vorgeworfen. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.
Der Kreml hatte das Vorgehen der ukrainischen Behörden scharf verurteilt und Gegenmaßnahmen versprochen. Moskau richtete eine Protestnote mit der Forderung an Kiew, die Gewalt gegen Medienvertreter einzustellen.
Während einer Gerichtverhandlung hatte der Chef von RIA Novosti Ukraine den russischen Präsidenten Wladimir Putin um Hilfe ersucht und erklärt, dass er sich von der ukrainischen Staatsbürgerschaft lossagen werde.
Putin nannte die gesamte Situation beispiellos und betonte, dass der Journalist explizit wegen seiner beruflichen Tätigkeit verhaftet worden sei. Wyschinski selbst bezeichnete das gegen ihn eingeleitete Verfahren als “Wahnsinnsprojekt von Ex-Präsident Petro Poroschenko“.
Auch der Generalsekretär der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Thomas Greminger, äußerte sich kritisch zur Inhaftierung Wyschinskis. Greminger verwies darauf, dass alle Mitgliedsländer der OSZE die internationalen Standards der Meinungsfreiheit einhalten und sich nicht in die Arbeit der Medien einmischen sollten.
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