Beschwerden gegen Dieselfahrverbot in Stuttgart nicht angenommen

  22 Oktober 2019    Gelesen: 586
Beschwerden gegen Dieselfahrverbot in Stuttgart nicht angenommen

Das Bundesverfassungsgericht hat neun Beschwerden gegen das Dieselfahrverbot in Stuttgart nicht zur Entscheidung angenommen.

Dies teilte das Gericht in Karlsruhe mit, ohne die Entscheidung zu begründen. Die Beschwerden richteten sich gegen Beschlüsse mehrerer Gerichte in Baden-Württemberg zum Dieselfahrverbot. Es gilt in der Stuttgarter Umweltzone derzeit für Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 4 und älter.

Deutschlandfunk


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