Dies teilte das Gericht in Karlsruhe mit, ohne die Entscheidung zu begründen. Die Beschwerden richteten sich gegen Beschlüsse mehrerer Gerichte in Baden-Württemberg zum Dieselfahrverbot. Es gilt in der Stuttgarter Umweltzone derzeit für Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 4 und älter.
Deutschlandfunk
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