Nord Stream 2 AG klagt wegen offenbar diskriminierender Gasrichtlinie gegen EU-Kommission

  12 November 2019    Gelesen: 937
  Nord Stream 2 AG klagt wegen offenbar diskriminierender Gasrichtlinie gegen EU-Kommission

Der Betreiber der Gaspipeline Nord Stream 2, die Nord Stream 2 AG, hat kürzlich beim Gericht der EU zwei rechtliche Schritte gegen die EU-Kommission eingeleitet. Grund dafür sollen laut dem Sprecher Jens D. Mueller die Änderungen der EU-Gasrichtlinie sein, die offenbar gegen den Energiecharta-Vertrag verstoßen.

Über das Vorhaben informierte die Firma mit Sitz in der Schweiz die EU-Kommission noch im April 2019, als die EU-Gasrichtlinie bezüglich der russischen Gaspipeline geändert worden war. Im Juni 2019 fand ein Treffen zwischen der EU-Kommission und der Firma statt, eine einvernehmliche Einigung wurde jedoch nicht erzielt. Die Nord Stream 2 AG habe daher im Juli vor dem Schiedsgericht beschlossen, den Verstoß gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen im Energiecharta-Vertrag durch Brüssel festzustellen bzw. die EU aufzufordern, diesen Verstoß einzustellen. Ein Schiedsbescheid wurde am 26. September 2019 zugestellt.

„Die Nord Stream 2 AG hatte unwiderrufliche Investitionen in Milliardenhöhe getätigt und vertraute dabei auf den damals geltenden Rechtsrahmen, lange bevor die EU-Kommission ihren Plan zur Änderung des Rechtsrahmens angekündigt hatte“, geht aus einer Mitteilung des Betreibers hervor, die Sputnik vorliegt. „So wurden beispielsweise vor dem willkürlich gewählten Termin am 23. Mai 2019 bereits 200.000 Rohre aus 2 Millionen Tonnen Stahl geliefert und mehr als 1.300 km der Pipeline, das heißt, über 50 Prozent, in der Ostsee verlegt. In deutschen Hoheitsgewässern wurden Rohrverlegungsarbeiten bereits abgeschlossen.“ 

Es wird weiter darauf verwiesen, dass die EU-Kommission mit der Verabschiedung der Änderungsrichtlinie 2019/692 zur Änderung der bestehenden EU-Gasrichtlinie gegen ihre gesetzlichen Verpflichtungen aus den Artikeln 10 und 13 des Energiecharta-Vertrag verstoßen habe. Insbesondere diskriminierend wäre die Änderungsrichtlinie damit für die Investoren der Nord Stream 2 AG. Eigentlich soll die EU den erwähnten Artikeln zufolge verpflichtet sein, keine diskriminierenden Maßnahmen zu ergreifen, sondern eine faire und gerechte Behandlung für alle dergleichen Projekte zu schaffen.

So betrifft Gasrichtlinie Nord Stream 2
Die Änderungen der EU-Gasrichtlinie, die im Mai in Kraft getreten waren, erweitern eine Reihe von EU-Gasrechtsvorschriften auf die Gaspipelines aus Drittländern. Dazu gehören eben die sogenannte Entflechtung - eine Trennung von Gasproduktion und -transport, das heißt, ein Unternehmen kann nicht zugleich Gas gewinnen und die Pipeline besitzen, sowie die Festlegung wettbewerbsfähiger Tarife für das Pumpen von Gas und den Zugang zu Rohrleitungen durch Dritte. In diesem Fall wird Gazprom ein Zugang nur zur Hälfte der Kapazitäten von Nord Stream 2 gestattet, während die andere Hälfte potenziellen Dritten überlassen würde, die kaum je auftauchen würden. Auf einer kürzlichen Sitzung versuchte der Bundestag, die Nord Stream 2 im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes vor den EU-Gasrichtlinien zu schützen, konnte aber letztendlich nicht über eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes entscheiden.

Das Nord Stream 2-Projekt umfasst den Bau von zwei Strängen einer Gaspipeline mit einer Gesamtkapazität von 55 Milliarden Kubikmetern Gas pro Jahr von der russischen Küste über die Ostsee nach Deutschland. Die Fertigstellung ist für 2019 geplant. Die Gaspipeline wird durch Hoheitsgewässer oder ausschließliche Wirtschaftszonen der Russischen Föderation, Finnlands, Schwedens, Dänemarks und Deutschlands verlaufen. Alleiniger Gesellschafter des Projektbetreibers, der Nord Stream 2 AG, ist der russische Energiekonzern Gazprom. Der Projektbetreiber ist daher der Ansicht, dass die Nord Stream 2 AG das Recht habe, von der aktualisierten EU-Gasrichtlinie ausgeschlossen zu werden.

sputniknews


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