CDU diskutiert über allgemeine Dienstpflicht

  28 November 2019    Gelesen: 853
CDU diskutiert über allgemeine Dienstpflicht

Die CDU diskutiert heute in Berlin über die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht. Die Idee geht auf Annegret Kramp-Karrenbauer zurück. Die Parteivorsitzende möchte, dass junge Menschen „Land und Gesellschaft etwas zurückgeben“. Ein paar Hintergründe.

Was ist unter allgemeiner Dienstpflicht zu verstehen?
Angeregt hatte Kramp-Karrenbauer die allgemeine Dienstpflicht schon, als sie noch CDU-Generalsekretärin war. Jugendliche sollen demzufolge nach ihrer Schulzeit für ein Jahr in einem gesellschaftlich relevanten Bereich tätig werden – etwa bei der Bundeswehr, in der Pflege oder bei der Feuerwehr. Denkbar wären auch Arbeiten im ökologischen oder im kulturellen Bereich. Im Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sprach die heutige CDU-Vorsitzende von einem „zutiefst bürgerlichen Gedanken“, der Gesellschaft etwas zurückzugeben.

Der schon existierende Bundesfreiwilligendienst wird jedenfalls gut angenommen. Er wurde nach der Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes im Jahr 2011 eingeführt. Nach Angaben des Bundesjugendministeriums absolvieren ihn derzeit mehr als 40.000 Menschen pro Jahr. Darunter sind allerdings nicht nur Jugendliche. Grundidee ist ein freiwilliges Engagement für die Gesellschaft, eine Stärkung der Bürgergesellschaft und damit eine Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes.

Was spricht gegen eine allgemeine Dienstpflicht?

Das Grundgesetz. Denn die Verfassung schließt derzeit aus, dass irgendjemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden kann. Aufgrund der Erfahrungen von Zwangsarbeit unter den Nationalsozialisten wurde in Artikel 12 festgeschrieben: „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.“

Wie das Wort „herkömmlich“ gedeutet werden muss, ist strittig.

Kann das Grundgesetz entsprechend geändert werden?

Ja – allerdings nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat, und die ist im Moment nicht absehbar. Die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung schlägt vor, die Einschränkung „herkömmlich“ in Artikel 12 zu streichen, den Artikel zu erweitern oder einen eigenen Grundgesetz-Artikel für die allgemeine Dienstpflicht einzuführen. In einer Analyse der KAS heißt es, die Dienstpflichten dürften die betroffenen Männer und Frauen nicht unverhältnismäßig belasten und ihren unantastbaren Bereich menschlicher Freiheit nicht verletzen.

Gibt es allgemeine Dienstpflichten in anderen EU-Staaten?

In der Form, die Kramp-Karrenbauer vorschwebt, eher nicht. Denn ein Verbot von Zwangs- oder Pflichtarbeit ist auch europa- und völkerrechtlich geregelt.

In Frankreich ist aber ein „Universeller Nationaldienst“ geplant. Junge Franzosen sollen im Alter von 16 Jahren künftig einen insgesamt einmonatigen Pflichtdienst ableisten. Die Regierung will damit Menschen aus unterschiedlichen Regionen und Schichten zusammenbringen und den sozialen Zusammenhalt stärken.

Kramp-Karrenbauer lobte das Vorhaben vor einigen Monaten als „spannendes Modell“.

Deutschlandfunk


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