Die Staatssekretärin im Integrationsministerium, Güler, sagte der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“, es gebe rechtliche Bedenken. Ein Verbot könnte vor Gericht als Eingriff in die Religionsfreiheit und in Elternrechte gewertet werden. Güler betonte, man wolle stattdessen auf Aufklärungsarbeit und Elterninformation setzen. Ein entsprechendes Programm werde gerade erarbeitet.
Das Integrationsministerium hatte ein Kopftuchverbot in Erwägung gezogen. Zur Begründung hieß es, vor dem 14. Geburtstag könnten Mädchen nicht selbstbestimmt entscheiden, ob sie das Kopftuch tragen wollten. Mit 14 Jahren tritt in Deutschland die Religionsmündigkeit ein.
Deutschlandfunk
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