Hartz IV deckt nicht die Stromkosten

  12 Dezember 2019    Gelesen: 2219
Hartz IV deckt nicht die Stromkosten

Auch wenn Hartz-IV-Bezieher 2020 ein paar Euro mehr bekommen, dürfte das Geld kaum für die Stromrechnung reichen. Dennoch muss, wer auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, mit einer Pauschale auskommen. Und die ist trotz der geplanten Erhöhung zu gering, wie eine Untersuchung zeigt.

Im Jahr 2020 steigen die Strompreise für private Haushalte deutlich an. Über die Hälfte der regionalen Stromversorger hat Preiserhöhungen angekündigt. Haushalte, die auf Hartz IV angewiesen sind, trifft das besonders. Denn auch ohne die Preiserhöhungen sind die staatlichen Leistungen für das kommende Jahr zu gering berechnet.

Zwar erhalten Bezieher von Hartz-IV-Leistungen ab 2020 ein paar Euro mehr. Alleinstehende kommen so auf insgesamt 432 Euro. Davon sind rein rechnerisch 36,44 Euro zur Begleichung der Stromrechnung vorgesehen. Die tatsächlichen Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1500 Kilowattstunden belaufen sich im Bundesdurchschnitt jedoch auf monatlich 43,30 Euro. Für Hartz-IV-Empfänger, die Strom in der Grundversorgung beziehen, fällt die Differenz noch größer aus. Die tatsächlichen Stromkosten von 46 Euro monatlich übersteigen die Strompauschale um 26 Prozent, wie das Verbraucherportal Verivox vorrechnet.

Viele stecken in der Grundversorgung fest
"Durchschnittlich 115 Euro müssen alleinstehende Hartz-IV-Empfänger in der Grundversorgung im kommenden Jahr an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromrechnung zu begleichen", sagt Valerian Vogel, Energieexperte bei Verivox. "Für Haushalte, in denen die Stromkosten zum Jahreswechsel steigen, ist dieser Fehlbetrag dann sogar noch höher."

Wird Wasser dezentral etwa mithilfe eines Durchlauferhitzers erwärmt, steigt der Stromverbrauch und damit die Stromkosten. Etwa 750 kWh zusätzlich benötigt ein Einpersonenhaushalt mit elektrischer Warmwasserbereitung. Zwar können Alleinlebende einen Mehrbedarf von 2,3 Prozent des Regelsatzes geltend machen, das sind knapp 10 Euro. Die tatsächlichen Mehrkosten belaufen sich jedoch auf rund 20 Euro.

Mit einem Anbieterwechsel könnten Hartz-IV-Empfänger ihre Kosten senken. Doch ein eigenständiger Wechsel in günstigere Tarife übersteigt in manchen Fällen die Planungskompetenzen der Betroffenen oder ist etwa mit nachteiligen Schufa-Einträgen nicht immer ohne Weiteres möglich, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen anmerkt. Denn viele Stromanbieter prüfen vor Vertragsabschluss die Bonität der Kunden und behalten sich vor, die Belieferung abzulehnen. Damit bliebe den ärmsten Verbrauchern ein zentraler Weg zu sinkenden Stromkosten versperrt. Sie müssten in der Grundversorgung verharren und zahlten dort die höchsten Strompreise.

n-tv


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