Kasachstan führte ein Verbot und Beschränkungen für die Ausfuhr von Erdölerzeugnissen außerhalb der EWG ein

  07 Januar 2020    Gelesen: 1712
  Kasachstan führte ein Verbot und Beschränkungen für die Ausfuhr von Erdölerzeugnissen außerhalb der EWG ein

Im Auftrag des kasachischen Energieministers wurde eine Liste von Mineralölerzeugnissen genehmigt, deren Ausfuhr aus der Republik außerhalb des Zollgebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion (EWG) verboten oder beschränkt ist.

In Berichten wird unter Berufung auf zakon.kz angegeben, dass die Liste der Erdölerzeugnisse, deren Ausfuhr aus Kasachstan außerhalb des Zollgebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion verboten oder eingeschränkt ist, leichte Destillate, Düsentreibstoff und Dieselkraftstoff, Gasöle, Toluol und Xylole umfasst.

Wie bereits erwähnt, wurde das Dokument im Rahmen des Abkommens zwischen den Regierungen von Kasachstan und Russland über die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit im Bereich Öl und Ölprodukte mit der Republik Kasachstan und des Protokolls zwischen den Energieministerien der beiden Länder angenommen.

Die Beschränkungen gelten für sechs Monate.


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