In Berichten wird unter Berufung auf zakon.kz angegeben, dass die Liste der Erdölerzeugnisse, deren Ausfuhr aus Kasachstan außerhalb des Zollgebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion verboten oder eingeschränkt ist, leichte Destillate, Düsentreibstoff und Dieselkraftstoff, Gasöle, Toluol und Xylole umfasst.
Wie bereits erwähnt, wurde das Dokument im Rahmen des Abkommens zwischen den Regierungen von Kasachstan und Russland über die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit im Bereich Öl und Ölprodukte mit der Republik Kasachstan und des Protokolls zwischen den Energieministerien der beiden Länder angenommen.
Die Beschränkungen gelten für sechs Monate.
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