Bislang war der Entzug der Staatsbürgerschaft nur bei Verurteilten mit doppeltem Pass möglich, die im Laufe ihres Lebens Franzosen wurden. Künftig soll die Strafmaßnahme auch bei gebürtigen Franzosen anwendbar sein. Der zweite Teil der Verfassungsreform regelt auch die Bedingungen, unter denen Rechte aberkannt werden können, die an die Staatsangehörigkeit gebunden sind, etwa das Wahlrecht.
Die Verfassungsänderung zum Entzug der Staatsbürgerschaft hatte in den vergangenen Wochen für heftige Kritik gesorgt. Im Streit um die Reform trat Ende Januar die französische Justizministerin Christiane Taubira zurück.
Dem ersten Teil der Verfassungsänderung hatte die Nationalversammlung bereits am Montagabend zugestimmt. Dabei ging es um die Verankerung des Ausnahmezustands in der Verfassung, der nach den Pariser Attentaten vom November mit 130 Toten verhängt worden war. Einer Verfassungsänderung muss der aus Nationalversammlung und Senat bestehende Kongress mit Dreifünftel-Mehrheit zustimmen. Dafür gibt es noch keinen Termin.
Weitere drei Monate Ausnahmezustand
Der französische Senat stimmte unterdessen für eine Verlängerung des nach den Terroranschlägen vom November verhängten Ausnahmezustands. 316 Senatoren unterstützten am Dienstag den Regierungsvorschlag, die umstrittenen Sonderregeln weitere drei Monate in Kraft zu lassen. 28 Senatoren waren dagegen. Damit das Gesetz durchkommt, muss nun noch die Nationalversammlung zustimmen.
Die Regierung hatte den Notstand verhängt, nachdem Islamisten am 13. November 130 Menschen in Paris und Saint-Denis ermordet hatten. Er gilt derzeit bis Ende Februar und erlaubt etwa Durchsuchungen und Hausarreste ohne Richterbeschluss. Bürgerrechtsorganisationen wie Amnesty International werfen der Regierung Unverhältnismäßigkeit vor.
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