Wer Kaczyński verteidigt, verkennt die Gefahr

  11 Februar 2016    Gelesen: 980
Wer Kaczyński verteidigt, verkennt die Gefahr
Manche warnen davor, die neue polnische Regierung zu dämonisieren, doch sie hebelt den Rechtsstaat aus. Die EU muss sie stoppen. Die Polen allein können das nicht.
Felix Ackermann zog hier auf ZEIT ONLINE kürzlich Parallelen zwischen den politischen Krisen in Deutschland und Polen. Brygida Helbig wiederum warb um Verständnis dafür, wie es zu der jetzigen Situation kommen konnte und warnte vor zu harscher Kritik.

Beide verkennen das Ausmaß dessen, was derzeit in Polen geschieht. Jarosław Kaczyński und seine rechtskonservative Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) stellen das von ihnen definierte "Volkswohl" offen und explizit über demokratische Grundsätze. Anderen politischen Optionen wird die Legitimität ebenso abgesprochen wie rechtsstaatlichen checks and balances.

Der Streit um das Verfassungsgericht dreht sich daher auch nur vordergründig um die Besetzung von Richterposten. Auch die Einführung der Zweidrittelmehrheit für die Urteile ist nur die Spitze des Eisbergs. Ein Blick ins Gesetz zeigt, dass es darum geht, das Gericht als Kontrollinstanz der Regierung auszuschalten.

Die zur Bewältigung der vielen Fälle nötige Arbeitsteilung innerhalb des obersten Gerichts wurde abgeschafft. Für die meisten Verfahren müssen nun mindestens 13 der 15 Richter mit einer Zweidrittelmehrheit entscheiden. Sie dürfen dringende Fälle nicht mehr vorziehen, sondern müssen alles in Reihenfolge des Eingangs abarbeiten. Selbst wenn die Regierung die Todesstrafe einführte, könnte das Gericht eine Klage dagegen erst nach Jahren prüfen.

Wann genau, ist angesichts der vielen Verfassungsbeschwerden nicht abzusehen. Denn ab sofort muss eine Verhandlung angesetzt werden, wenn der Beschwerdeführer dies verlangt (bislang ist das ähnlich selten wie in Deutschland). Ist ein Termin festgelegt, darf er frühestens drei Monate später stattfinden; klagt die Opposition gegen ein Gesetz, sogar erst ein halbes Jahr später. Kurzum: Das Verfassungsgericht soll mit allen Mitteln daran gehindert werden, sich mit den aktuellen Gesetzen der Regierung zu befassen. Gestrichen wurde auch der Passus, dass die Richter unabhängig und nur der Verfassung verpflichtet sind.

Das Verfassungsgericht als Kontrollinstanz wird ausgeschaltet

Das sind die wichtigsten Änderungen, die im November verabschiedet wurden. Es handelt sich um die kalkulierte Blockade eines Organs, das für die Einhaltung des höchsten Rechts sorgen und die Bürger vor der Willkür der Regierenden schützen soll. Wer dies relativiert, indem er die ebenfalls verfassungswidrige Besetzung zweier Richterposten durch die rechtsliberale Vorgängerregierung anführt, hat schlicht das Problem nicht erkannt. Es geht nicht darum, dass eine Regierung die Verfassung bricht – das passiert auch anderswo, mit oder ohne Absicht. Sondern darum, ob noch eine Institution existiert, die sie in die Schranken weisen kann.

Für den Fall, dass das Verfassungsgericht diese Novelle kassiert, hat Justizminister Ziobro übrigens schon angekündigt, dass die Regierung dies nicht anerkennen wird.

Und das ist nur der Anfang. Die Senderchefs des öffentlichen Rundfunks werden nun von der Regierung ernannt – jederzeit abberufbar und damit völlig von den Regierenden abhängig. Führungskräfte im öffentlichen Dienst wurden per Gesetz entlassen, ihre Nachfolger werden ohne Ausschreibung ernannt. Entsprechende Berufserfahrung und vorherige Parteilosigkeit sind dabei nicht mehr nötig. Es wurde ein Überwachungsgesetz eingeführt, bei dem hier wohl selbst Verfechtern der Vorratsdatenspeicherung mulmig würde. Derartige Gesetze werden vorher nicht ausführlich beraten, sondern binnen weniger Stunden durchs Parlament gepeitscht.


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