Deutsche Polizei sammelt 5,8 Millionen Fotos für Gesichtserkennung

  30 Januar 2020    Gelesen: 722
  Deutsche Polizei sammelt 5,8 Millionen Fotos für Gesichtserkennung

Die deutschen Sicherheitsbehörden besitzen aktuell eine große Datenbank mit mehr als 5,8 Millionen Gesichtsbildern. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Innenexperten Andrej Hunko (Linke).

Die für politisch motivierte Kriminalität und Spionage zuständige Abteilung des Bundeskriminalamtes (BKA) habe Anfang Januar zudem weitere 3124 Fotos „recherchefähig gespeichert“. Den Zugang zum Bildbestand der Staatsschutz-Abteilung haben allerdings nicht alle Nutzer des polizeilichen Informationsverbunds.

Der Bundestag wollte am Donnerstag über den Einsatz von Systemen zur automatisierten Gesichtserkennung im öffentlichen Raum beraten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will vorerst die entsprechende Software nicht einsetzen, denn sie werfe noch einige Fragen auf. Aus diesem Grund soll er einen Passus zur Verwendung der Software an Bahnhöfen und anderen sicherheitsrelevanten Orten aus einem internen Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz streichen lassen.

Die Zahl der Gesichtsbilder in der zentralen Polizeidatenbank sei in dreieinhalb Jahren um rund eine Million Fotos gestiegen. Im Mai 2016 waren erst rund 4,86 Millionen Lichtbilder von 3,34 Millionen Menschen eingestellt. „Das BKA muss diesen Zuwachs erklären“, forderte Hunko. Der zunehmende Einsatz von Software zur Verarbeitung von Massendaten habe offensichtlich zu einem regelrechten „Datenhunger“ geführt.

Die Bundespolizei soll im ersten Halbjahr 2019 in 1200 Fällen das Gesichtserkennungssystem eigesetzt und dabei 219 Menschen identifiziert haben.

Im vergangenen Jahr hat das BKA Gesichtserkennungssysteme von fünf Herstellern getestet. Der Auftrag für ein neues System soll noch vor Ende März erteilt werden. Eingesetzt werden könnte die Software etwa bei polizeilichen Ermittlungsarbeiten oder im polizeilichen Erkennungsdienst. Die genaue Funktionsweise der Systeme sei dem BKA nicht bekannt, heißt es weiter. Allerdings kämen dabei „Methoden des maschinellen Lernens“ zum Einsatz.

Laut Hunko darf das BKA keine Software verwenden, deren Funktionsweise es nicht kenne, da sie tief in Persönlichkeitsrechte eingreife. Der Quellcode dürfe hier nicht das Betriebsgeheimnis des Herstellers bleiben – andernfalls müsse das Innenministerium diesen „Blindflug“ stoppen.

sputniknews


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