Alexander Gauland (AfD): Hausdurchsuchung und Verdacht auf Steuerhinterziehung

  30 Januar 2020    Gelesen: 782
    Alexander Gauland (AfD):   Hausdurchsuchung und Verdacht auf Steuerhinterziehung

Der Bundestag hebt am Donnerstagvormittag die Immunität von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland auf. Als Gründe werden „Steuerermittlungen“ der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main gegen den Politiker genannt. Bereits seit März 2019 dauern die Ermittlungen an. Pressesprecher der AfD-Fraktion widerspricht: „Verfahren ist ungerechtfertigt“.

Auf Beschlussempfehlung des Bundestags-Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung stimmte das Plenum im Berliner Parlament am Donnerstag dafür, dem AfD-Bundestagsabgeordneten Alexander Gauland dessen Immunität zu entziehen. „Das Plenum stimmte einem Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ‚auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse‘ zu“, berichtete der „Spiegel“ am Donnerstagvormittag. Am Morgen des gleichen Tages wurde bereits das Wohnhaus Gaulands in Potsdam durchsucht.

Viele Mitglieder der AfD-Fraktion enthielten sich bei der Abstimmung. Die restlichen fünf Fraktionen CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und Die Linke stimmten für die Aufhebung der Immunität.

Juristisch bedeutet das nun: Gewählte Bundestagspolitiker genießen Immunität. Das heißt, sie dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat im Regelfall nicht juristisch verfolgt werden. Allerdings kann der Bundestag auf Antrag der ermittelnden Staatsanwaltschaft per Zustimmung die Immunität eines Politikers aufheben. Dies ist jetzt im Fall Gauland passiert. „Abgeordnete dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden“, so das bereits zitierte Nachrichtenmagazin.

AfD-Sprecher: „Ermittlungsverfahren gegen Gauland ungerechtfertigt“

Nach Medieninformationen ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main gegen AfD-Politiker Gauland wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung.

„Das Ermittlungsverfahren und die Ermittlungsmaßnahmen erachten wir als ungerechtfertigt und unverhältnismäßig“, erklärte der Pressesprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Christian Lüth, am Donnerstag zur Hausdurchsuchung beim AfD-Fraktionsvorsitzenden Gauland in einer Pressemitteilung, die der Sputnik-Redaktion vorliegt. Es handle sich bei den Vorwürfen lediglich „um einen Fehler in der Steuererklärung“ und um einen „reinen Verwaltungsakt“. Dies geschehe „aber automatisch, Herr Gauland hat hier keinen Fehler gemacht“, sagte der AfD-Pressesprecher bereits im März 2019 der Zeitung „taz“.

Staatsanwaltschaft untersucht „zwei Vergehen“

Gauland sei mit seiner ehemaligen Partnerin, die in Frankfurt wohnt, noch verheiratet, lebe aber seit vielen Jahren mit einer neuen Lebensgefährtin in Potsdam. Außerdem, so AfD-Sprecher Lüth weiter, sei ein Problem bei der Verrechnung der Mandate vom Potsdamer Landtag in den Berliner Bundestag aufgetreten. Insgesamt gehe es um eine Summe im vierstelligen Bereich.

„Es geht um den Vorwurf der Steuerhinterziehung“, zitierte die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft in Frankfurt/Main. Die Staatsanwaltschaft wollte sich unter Verweis auf das Steuergeheimnis jedoch nicht weiter zu dem Fall äußern. Die „FAZ“ berichtet von einem „privaten Steuerdelikt“ Gaulands. Nach Informationen der Zeitung wirft die Staatsanwaltschaft dem AfD-Politiker zwei Vergehen vor: Einmal gehe es um die Frage einer „gemeinsamen steuerlichen Veranlagung mit seiner früheren Ehefrau. Gauland verfügt über zwei Wohnsitze und zwei Konten, aufgrund seiner Pensionsbezüge als früherer Staatskanzleichef in Hessen und im Frankfurter Magistrat ist das Frankfurter Finanzamt für ihn zuständig. Der zweite Vorwurf betrifft eine fehlerhafte Verrechnung der Abgeordnetendiäten aus dem Bundestag und dem Brandenburgischen Landtag, in dem Gauland bis zum Jahre 2017 Fraktionsvorsitzender der AfD war.“

Denn, so die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ weiter, wenn ein Politiker Mitglied in mehreren Parlamenten wie im Fall Gaulands ist, „werden die Bezüge bereits von den Parlamentsverwaltungen verrechnet.“ Es gehe nach Informationen des Blattes letztlich um Fehlbeträge in der Steuererklärung des Politikers, die „sich allerdings bei der korrekten Angabe des erhaltenen Einkommens ereignet haben. (…) Insgesamt also um die 6000 Euro.“

Rechtliche Folgen

„Nun darf die Staatsanwaltschaft auch einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbefehl gegen Gauland durchsetzen“, berichtete der „Focus“ am Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittle bereits seit März 2019 gegen AfD-Politiker Gauland. „Das Verfahren gegen Gauland hat nichts mit der Spendenaffäre um die zweite AfD-Fraktionschefin Alice Weidel zu tun“, stellt das Magazin klar.

Im März letzten Jahres teilte ein AfD-Fraktionssprecher dem „RBB“ mit, die aufgenommenen Ermittlungen stünden in Zusammenhang mit einem „privaten Steuerfehler“. AfD-Fraktionschef Gauland wisse von Ermittlungen gegen ihn. „Im Immunitätsausschuss des Parlaments ist der Vorgang dem Bericht zufolge bekannt.“ Nun, kein knappes Jahr später, hat der Bundestag die Aufhebung der Immunität beschlossen.

Der Bundestag stimmte am Donnerstag auch für die Aufhebung der Immunität der CDU-Abgeordneten Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Hintergründe seien „zunächst noch unklar“, so Medien.

sputniknews


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