Das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg mache einmal mehr klar, dass das Problem politisch gelöst werden müsse, sagte er.
„Ich würde mich freuen, wenn die beiden großen Kirchen in Deutschland sowie die betroffenen evangelischen und katholischen Kirchengemeinden das Urteil zum Anlass für eine proaktive Debatte nähmen, um diese unselige Kirchentradition zu überwinden”, sagte Klein. Nach seinem Dafürhalten gehöre die Plastik mit einer erklärenden Informationstafel ins Museum.
Das Gericht hatte am Dienstag entschieden, dass das Relief an der Kirche vorerst nicht entfernt werden muss. Es wies damit die Berufungsklage eines Mannes gegen die evangelische Stadtkirchengemeinde zurück. Die als „Judensau“ bezeichnete Sandsteinplastik, die im 13. Jahrhundert entstanden ist, sei isoliert betrachtet eine Beleidigung. Jedoch habe sie als Teil eines heutigen Mahnmals mit Erklärtafel an der Kirche keinen beleidigenden Charakter mehr, hieß es in der Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters des 9. Zivilsenats, Volker Buchloh. So hatte es auch die Vorinstanz, das Landgericht Dessau-Roßlau, gesehen.
sputniknews
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