Betriebsrentner werden seit Beginn des Jahres bei den Krankenkassen-Beiträgen entlastet - doch bei vielen kommt davon noch nichts an. Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Dabei geht es um den seit Anfang 2020 geltenden Freibetrag für Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten. Er beträgt 159,25 Euro. Seither müssen rund vier Millionen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner Beiträge nur noch für den Betrag bezahlen, der gegebenenfalls darüber liegt.
Das Problem ist, dass das Gesetz erst im Dezember beschlossen wurde. Wie etwa aus einem Informationsblatt der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) hervorgeht, "konnten die Kranken- und Versorgungskassen ihre technischen Systeme nicht rechtzeitig umstellen, um die Beiträge neu zu berechnen". Zu viel gezahlte Beiträge sollen rückwirkend erstattet werden. "Dies kann jedoch noch einige Monate dauern, vielleicht sogar bis zum Ende des Jahres 2020", so die KKH.
Beim federführenden Gesundheitsministerium stößt so eine lange Umsetzungsfrist auf Protest. "Eine Umsetzung erst zum Ende des Jahres ist aus Sicht der Bundesregierung nicht hinnehmbar", schreibt es in seiner Antwort. Das Ressort werde die Fortschritte genau und kritisch verfolgen und Maßnahmen zur Beschleunigung prüfen. Betroffen sein könne rund ein Drittel der Betriebsrentner.
Quelle: ntv.de, mra/dpa
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