Gerichtsakt Klimaschutz

  18 Februar 2020    Gelesen: 637
  Gerichtsakt Klimaschutz

Im Kampf gegen die Erderwärmung gehen die einen jede Woche freitags auf die Straße. Andere wollen politisches Handeln auf dem Gerichtsweg erzwingen

An der Argumentation des Gerichts war auch in dritter Instanz nicht mehr zu rütteln: Es gebe eine "positive Verpflichtung" des niederländischen Staates, "angemessene und geeignete Maßnahmen zu ergreifen", um die Bürger des Landes "vor den ernsten Risiken des gefährlichen Klimawandels" zu schützen, erklärte Kees Streefkerk, der Präsident des Obersten Gerichtshofs der Niederlande, im Dezember des Vorjahres. Seither gilt der Fall "Urgenda" klagefreudigen Klimaschützern als Paradebeispiel dafür, dass politisches Handeln gegen die Erdüberhitzung auch auf juristischem Weg erzwungen werden kann.

Gerichte keine "Ersatzgesetzgeber"

Jenen 900 Menschen, die über die Stiftung Urgenda für ambitioniertere Ziele zur Treibhausgasreduktion prozessierten, wurde eigentlich bereits 2015 bestätigt, dass die Niederlande die Emissionen bis 2020 um ein Viertel senken müssen und die selbst auferlegte 17-prozentige CO2-Senkung unzureichend ist. Der Staat ging in Berufung – mit einem Argument, das laut Thomas Groß, Professor für Europarecht und Rechtsvergleichung an der Uni Osnabrück, gerne gegen sogenannte "Klimaklagen" ins Treffen geführt wird: dass die Entscheidung solcher Fragen die Rolle von Gerichten überschreite und nicht vereinbar sei mit der Gewaltenteilung. "Natürlich dürfen Gerichte nicht zum Ersatzgesetzgeber werden", sagt Groß. Weil die Richter von Den Haag aber keine konkreten Maßnahmen auferlegt haben, laufe der Einwand hier ins Leere.

Mit Stand März 2017 waren in 24 Ländern weltweit Gerichtsverfahren mit Klimabezug anhängig, die EU-Staaten gar nicht mitgerechnet. Über 650 Klagen sind alleine in den USA und 80 in Australien eingebracht. Doch die wenigsten sind so erfolgreich wie Urgenda. Erst im Jänner sind Umweltschützer in Norwegen erneut mit einer Klage gegen Ölbohrungen in der Arktis gescheitert.

Aber immer wieder haben Klimaklägerinnen und -kläger auch Teilerfolge – wie etwa die auf Umweltrecht spezialisierten Anwälte von Client Earth, die im Jänner grünes Licht dafür bekommen haben, die britische Regierung wegen der Genehmigung von Europas größtem Gaskraftwerk vor das Höchstgericht zu zerren.

Zwei Strategien

Umweltrechtsexperte Groß unterscheidet zwischen zwei Ansätzen: zwischen Klagen gegen konkrete umweltschädliche Projekte, etwa neue Kohlekraftwerke, den Ausbau von Flughäfen oder zusätzliche Autobahnen – und Klagen, mit denen die Schutzpflichten eines Staates, einer Regierung eingefordert werden. Erstere seien in der Vergangenheit "so gut wie nie erfolgreich gewesen", weiß der Jurist, "aber ich nehme stark an, dass sich das jetzt ändern wird". Wie er zu dieser Annahme komme? Je konkreter nationale Klimaziele festgeschrieben seien, desto besser ließe es sich juristisch einhaken. Und mit dem vor wenigen Monaten in Deutschland beschlossenen Klimaschutzgesetz sei genau diese fehlende Konkretisierung erfolgt. In Kombination mit dem Pariser Klimaabkommen ließe sich jetzt sehr präzise definieren, welche Reduktionsziele ausreichend und welche unzureichend sind. In anderen Ländern mit ähnlich präzisen Klimazielen dürfte Ähnliches bevorstehen.

Jene Klagen, die wie im Fall Urgenda auf Schutzpflichten des Staates abzielen, stützen sich meist auf die Europäische Menschenrechtskonvention – konkret auf den Schutz von Leben und Gesundheit. Im österreichischen Rechtssystem würde man mit dieser Argumentation nicht weit kommen. Deshalb hat sich die Anwältin Michaela Krömer für ihr rechtliches Vorgehen gegen den Staat einen ganz konkreten Fall vorgenommen, anhand dessen sie für Greenpeace und eine erkleckliche Anzahl von Klägerinnen und Klägern ein Exempel statuieren möchte. Deshalb musste auch jede und jeder, der bzw. die mitmachen wollte, eine ÖBB-Vorteilskarte oder das Ticket einer internationalen Zugverbindung vorweisen. Die Aktion zielt auf die steuerliche Benachteiligung von Bahn- gegenüber Fluggästen ab. Mehr als 7500 Menschen haben die Anwältin beauftragt, in ihrem Namen zu prozessieren – Greenpeace nennt das gern Sammelklage, de facto handelt es sich aber um ein Bündel an Individualanträgen – das macht einfach mehr her. Strategische Prozessführung nennt sich dieses Vorgehen. Mindestens ebenso wichtig wie ein juristischer Erfolg ist dabei die mediale Begleitung der Kontroverse. In Kürze sollen die Klagen eingebracht werden.

Folgen für Investoren

In den Niederlanden ist man deutlich weiter: Dort muss die Regierung den Kohleausstieg wohl schneller vollziehen als angekündigt. Und damit tut sich laut Europarechtler Groß eine weitere spannende Frage auf, nämlich: "Wenn sich aus der Menschenrechtskonvention ergibt, dass gewisse Investitionen unzulässig waren, können dann die Investoren überhaupt Entschädigungszahlungen geltend machen?" Auch damit dürfen sich die Gerichte wohl bald befassen.

derstandard.de


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