Dies entschied der Bundesfinanzhof in München. Demnach können die Kinder sich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen und haben die Pflicht, zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen. Im konkreten Fall stritten sich geschiedene Eltern darum, wem das Kindergeld für den volljährigen studierenden Sohn zusteht. Der Sohn wollte vor Gericht nicht in den Konflikt hineingezogen werden und berief sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht.
(Aktenzeichen: III R 59/18)
deutschlandfunk
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