Volljährige Kinder müssen in Kindergeld-Streitfällen vor Gericht aussagen

  06 März 2020    Gelesen: 711
Volljährige Kinder müssen in Kindergeld-Streitfällen vor Gericht aussagen

Wenn sich getrennt lebende Eltern um das Kindergeld streiten, müssen volljährige Kinder hierzu vor Gericht aussagen.

Dies entschied der Bundesfinanzhof in München. Demnach können die Kinder sich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen und haben die Pflicht, zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen. Im konkreten Fall stritten sich geschiedene Eltern darum, wem das Kindergeld für den volljährigen studierenden Sohn zusteht. Der Sohn wollte vor Gericht nicht in den Konflikt hineingezogen werden und berief sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht.

(Aktenzeichen: III R 59/18)

deutschlandfunk


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