Bundesanwaltschaft fordert Haftstrafen für „Revolution Chemnitz“

  13 März 2020    Gelesen: 661
Bundesanwaltschaft fordert Haftstrafen für „Revolution Chemnitz“

Im Prozess gegen die mutmaßliche rechtsextreme Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“ hat die Bundesanwaltschaft Haftstrafen für die Angeklagten gefordert.

Diese bewegten sich zwischen drei Jahren sowie fünf Jahren und sechs Monaten, teilte ein Vertreter der Behörde mit. Im Prozess habe sich herausgestellt, dass die acht angeklagten Männer im Alter zwischen 22 und 32 Jahren der Ideologie des Nationalsozialismus verhaftet seien. Sie hätten zudem eine terroristische Vereinigung gegründet.

Die Bundesanwaltschaft hatte im Juni 2019 am Oberlandesgericht Dresden Anklage erhoben. Die acht Männer waren im Oktober 2018 festgenommen worden.

deutschlandfunk


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