Dem 31-jährigen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, im Juli 2019 seinen ehemaligen Mitbewohner im Stuttgarter Stadtteil Fasanenhof mit dem Schwert auf offener Straße niedergestochen zu haben. der Mann starb noch am Tatort. Die Sitzung wurde nach Verlesung der Anklageschrift unterbrochen, weil die Verteidigung den psychiatrischen Sachverständigen wegen Befangenheit ablehnte. Darüber muss die Kammer nun entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft spricht von einer Tat im zwischenmenschlichen Bereich. Das Motiv des mutmaßlichen Täters, der jordanischer Staatsbürger ist und als Flüchtling nach Deutschland kam, wird im Prozess erörtert. Da Gericht und Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte für eine psychische Störung sehen, wurde bereits ein Sachverständiger mit einem Gutachten beauftragt.
Das Verfahren musste wegen der Krankheit eines Prozessbeteiligten zunächst verschoben werden und begann nun unter erschwerten Bedingungen. Um den Fortgang des Verfahrens auch bei Corona-Infektionen zu garantieren, wurde der Strafsenat um weitere Richter ergänzt, auch die Verteidigung ist doppelt besetzt. Damit die Abstandsregeln auch im Publikum eingehalten werden können, findet der Prozess im größten Saal des Landgerichts statt.
AFP.com
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