Nach Angaben des staatlichen Migrationsdienstes wird die Einreise- und Ausreisebeschränkung an der Staatsgrenze der Republik Aserbaidschan bis zum 31. Mai 2020 verlängert. Gemäß den Migrationsgesetzen kann die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts von Ausländern im Land auf 60 Tage verlängert werden. Der Aufenthalt von Ausländern im Land mit einem vorübergehenden Aufenthalt von 60 Tagen gilt als legal, ohne dass zusätzliche staatliche Abgaben entrichtet werden, bis die Bewegungsbeschränkungen an der Staatsgrenze aufgehoben werden.
Gleichzeitig wird angegeben, dass diese Ausländer nach Aufhebung der Freizügigkeitsbeschränkungen an der Staatsgrenze das Land verlassen oder eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen, wenn entsprechende Gründe vorliegen. Zusätzliche Informationen werden diesbezüglich bereitgestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter (012) 919 Call Center.
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