Britisches Unterhaus beschließt Ende der Freizügigkeit für EU-Arbeitskräfte

  19 Mai 2020    Gelesen: 500
Britisches Unterhaus beschließt Ende der Freizügigkeit für EU-Arbeitskräfte

Das britische Unterhaus hat das Gesetz zur Beendigung der Freizügigkeit für europäische Arbeitskräfte verabschiedet.

Der Gesetzentwurf wurde gestern Abend mit den Stimmen der konservativen Mehrheit gebilligt. Er sieht vor, dass ab Januar 2021 Bürger aus der EU sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz keinen freien Zugang zum britischen Arbeitsmarkt mehr haben.

Welche Kriterien für die Zuwanderung dann gelten sollen, wird in dem Gesetzentwurf nicht präzisiert. Die Regierung von Premierminister Johnson plant ein Punktesystem, das Arbeitskräften mit besonderen Qualifikationen den Vorzug gibt.

Großbritannien war Ende Januar nach 47 Jahren Mitgliedschaft aus der EU ausgetreten. Bis Jahresende läuft eine Übergangsphase, in der das Land im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion bleibt.


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