Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett in Berlin verabschiedete und mit dem sich nun der Bundestag befassen wird. Eckpunkte dieser Regelung hatte das Kabinett bereits in der vergangenen Woche beschlossen. Demnach wird es eine ursprünglich geplante Gutscheinpflicht, die helfen sollte, Insolvenzen zu vermeiden, nicht geben. Pauschalreisende können also ihr Geld zurückverlangen, wenn der Urlaub wegen der Coronavirus-Pandemie ausfällt. Verbraucher können aber freiwillig einen Gutschein wählen, dessen Wert staatlich abgesichert ist, falls Anbieter Pleite gehen.
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