Antrag auf legalen Cannabis-Verkauf in Berlin abgelehnt

  05 Oktober 2015    Gelesen: 675
Antrag auf legalen Cannabis-Verkauf in Berlin abgelehnt
Im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wird es auch künftig keine legalen Cannabis-Verkaufsstellen geben. Ein entsprechender Antrag der Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde abgelehnt, wie Herrmann vor Journalisten mitteilte. In dem vom Bezirksamt veröffentlichten Ablehnungsbescheid erklärte sich das BfArM für nicht zuständig. Herrmann nannte die Entscheidung "bedauerlich", will ihr Vorhaben aber nicht aufgeben.
Herrmann hatte Ende Juni beim BfArM beantragt, insgesamt vier Abgabestellen für den legalen Verkauf der Droge einrichten zu dürfen. Demnach sollten registrierte volljährige Bezirkseinwohner monatlich bis zu 60 Gramm Cannabis erwerben können.

Der 25-seitige Antrag wurde damit begründet, dass Cannabis derzeit zwar illegal, faktisch aber frei zugänglich sei. Das im Auftrag der Bezirksversammlung ausgearbeitete Konzept sah deshalb vor, den unregulierten Handel mittels lizensierter Abgabestellen unter Kontrolle zu bekommen. Die Lizenznehmer sollten nicht gewinnorientiert arbeiten, sondern Abhängige erkennen und beraten. Nach biologischen Maßstäben angebautes Marihuana sollte Kiffer vor Gesundheitsrisiken durch gestreckte Drogen schützen.
In dem BfArM-Bescheid heißt es jedoch, das der Ablehnung zugrunde liegende Betäubungsmittelgesetz (BtMG) diene "der Abwehr des Entstehens oder Erhaltens einer Betäubungsmittelabhängigkeit". Der Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken sei mit diesem Schutzzweck nicht vereinbar.

Der Projektkoordinator des Bezirks, Horst-Dietrich Elvers, widersprach dieser Argumentation: "Wir wollten mit unserem Antrag einen Beitrag zur Erfüllung dieses Gesetzeszweckes erreichen." Nach Darstellung von Herrmann und Elvers konzentrierte sich das BfArM in seinem Bescheid darauf, einzelne Aspekte des Antrags auszuwählen und abzulehnen.

Das BfArM schrieb dazu, es sei nicht erkennbar, wie das Bezirkskonzept den Drogenhandel effektiv einschränken solle. Ein Großteil der Cannabis-Konsumenten im Bezirk seien dem Antragsteller zufolge Minderjährige, Bezirksfremde und Touristen. Genau dieser Personenkreis wäre von den angedachten Abgabestellen auch weiterhin ausgeschlossen.
Zudem suggeriere ein legaler Verkauf, Cannabis sei unbedenklich. "Darüber vermögen auch Aufklärungsgespräche und informative Texte nicht hinweg helfen", erklärte die Behörde. "Das würde bedeuten, dass jegliche Anti-Alkoholkampagnen und Anti-Raucherkampagnen hinfällig wären, weil sie nicht erfolgreich sind", sagte Herrmann.
Herrmann will nun prüfen lassen, ob der Bezirk binnen eines Monats Einspruch einlegt. Es komme jetzt darauf an, welche Folgen ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen im Bundestag habe, sagte Herrmann mit Blick auf die BfArM-Empfehlung, sich für eine Cannabis-Legalisierung an den Gesetzgeber zu wenden.

Dass dieser Entwurf Erfolg haben könnte, ist vorerst unwahrscheinlich. CDU und CSU lehnen eine Legalisierung von Cannabis entschieden ab. In der SPD wird das Thema zumindest diskutiert. Die Berliner SPD will ihre Mitglieder vor der Neuwahl des Abgeordnetenhauses im kommenden Jahr abstimmen lassen, ob eine Cannabis-Legalisierung in das Wahlprogramm aufgenommen werden soll.

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