Mordurteil für Berliner Autoraser teilweise aufgehoben

  18 Juni 2020    Gelesen: 797
Mordurteil für Berliner Autoraser teilweise aufgehoben

Im Berliner Autoraser-Prozess hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Mordurteil gegen den Hauptangeklagten bestätigt. Das Landgericht Berlin habe den bedingten Vorsatz rechtsfehlerfrei begründet, hieß es vom BGH.

Im Fall des jüngeren Angeklagten hat das Mordurteil dagegen keinen Bestand. Das Landgericht muss sich damit zum dritten Mal mit der Angelegenheit befassen. Die damals 24 und 26 Jahre alten Fahrer waren bei einem illegalen Autorennen auf dem Kurfürstendamm über mehrere rote Ampeln gerast. Dabei wurde das Auto eines 69-Jährigen erfasst, der am Unfallort starb. Das Landgericht hatte beide Männer 2017 und dann noch einmal 2019 wegen Mordes verurteilt. Der jüngere war als Mittäter verurteilt worden, er hatte den Wagen des Opfers nicht gerammt.

Bundesweit erstes Mordurteil in Autoraserfall

Es war das bundesweit erste Mordurteil in einem derartigen Fall. Doch der BGH hob das Urteil wieder auf. Die Bundesrichter hielten den bedingten Tötungsvorsatz nicht für ausreichend belegt. Der Fall landete deshalb erneut vor dem Landgericht Berlin – und auch im zweiten Verfahren stand am Ende eine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes.

Unterscheidung zwischen bedingtem Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Bedingter Vorsatz bedeutet, dass der Täter den möglichen Tod eines Dritten bewusst billigend in Kauf nahm. Bei einem Mord müssen zudem bestimmte Merkmale erfüllt sein, die ihn von anderen Tötungsdelikten unterscheiden. Das Berliner Landgericht kam im Fall der beiden Raser vom Kurfürstendamm zu dem Schluss, dass ein bedingter Tötungsvorsatz vorliegt. Die Richter sahen zudem drei Mordmerkmale als erfüllt an: Als „gemeingefährliches Mittel“ dienten demnach die Autos. Um „Heimtücke“ handle es sich wegen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers. „Niedrige Beweggründe“ seien durch das Missverhältnis zwischen dem Anlass und der Tat gegeben.

Anderer „Raser-Fall“ in Hamburg

In einem Fall aus Hamburg hatte der BGH im vergangenen Jahr bereits ein Mordurteil bestätigt. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mann war auf der Flucht vor der Polizei mit einem gestohlenem Taxi auf die Gegenfahrbahn gefahren. Er prallte mit einem entgegenkommenden Taxi zusammen, in dem ein Mensch starb.

deutschlandfunk


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