EP wiederholt die Worte von Präsident Aliyev: "Karabach gehört Aserbaidschan und ein Ausrufezeichen."

  20 Juni 2020    Gelesen: 1066
 EP wiederholt die Worte von Präsident Aliyev:  "Karabach gehört Aserbaidschan und ein Ausrufezeichen."

Das Europäische Parlament nahm am Freitag die Resolution 2019/2209 (INI) mit dem Titel „Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission / Hoher Vertreter der Union für auswärtige Angelegenheiten und Sicherheitspolitik in Bezug auf die Östliche Partnerschaft, an.

Petras Auštrevičius (MdEP, Litauen) hat die Entschließung vorbereitet, der in der vergangenen Zeit unter Beteiligung der Mitberichterstatter Radosław Sikorski, Anna Fotyga (beide ehemalige polnische Außenminister) und Attila die zu den ernstesten Kritikern Aserbaidschans gehörte.

Diese Entschließung mit einer Reihe schwerwiegender Bestimmungen, die die prinzipielle Position der Europäischen Union widerspiegeln, ging als einer der diplomatischen Siege Aserbaidschans in die Geschichte ein.

Die Präambel des angenommenen Dokuments bezieht sich auf die Entschließung 2009/2216 (INI) des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zur Notwendigkeit einer EU-Strategie für den Südkaukasus. Wir erinnern uns gut daran, dass dieses Datum als „schwarzer Tag“ in die Geschichte der armenischen Diplomatie eingegangen ist. In der Resolution (Absätze 8 und 10) wurden die Gebiete, in die die armenischen Streitkräfte eingedrungen waren, zweimal als „besetzte Gebiete“ bezeichnet. Ein Hinweis auf diese Resolution vor einem Jahrzehnt umriss die strengen Grenzen, innerhalb derer das Europäische Parlament seine Haltung zu den Konflikten im Südkaukasus neu identifizieren und bekräftigen sollte. Wir erinnern noch einmal daran, dass diese Entschließung die eindeutige Unterstützung des Europäischen Parlaments für die territoriale Integrität der drei Staaten in der Region zum Ausdruck brachte und niemals das von der armenischen Seite manipulierte „Recht auf Selbstbestimmung“ erwähnte.

Die neue Entschließung des Europäischen Parlaments ist eine Fortsetzung der Reihe diplomatischer Misserfolge Armeniens. Dieses Dokument enthält auch kein Wort über das „Recht auf Selbstbestimmung“. Es sei darauf hingewiesen, dass dies überhaupt nicht einfach war. Die armenische Lobby versuchte mit Hilfe zyprischer und griechischer Abgeordneter zweimal, ein rettendes Wort „Selbstbestimmung“ in den Text der Entschließung aufzunehmen (der Europaabgeordnete erkannte nicht, dass dies ein Bumerangschlag für sie in der Zypernfrage sein könnte ). Zunächst versuchten die Abgeordneten, den Wortlaut der Resolution 2017/2130 (INI) (in der die drei Grundsätze für die Lösung des Konflikts aufgeführt sind) zu ändern, was sich buchstäblich wiederholt. Nachdem dies fehlgeschlagen war, versuchten sie verzweifelt, einen einfachen Text in die Entschließung aufzunehmen, der auf die Entschließung von 2017 verweist. Darüber hinaus wurde der zweite Versuch am Freitagabend vor der Abstimmung im Ausschuss geschickt unternommen. Sie hofften, dass ihre Kollegen nach Ende der Arbeitswoche nach Hause gehen würden und niemand die sogenannte „Änderung“ in letzter Minute stornieren würde. Die Mitglieder des Komitees, die bereits von der bitteren Erfahrung des Missbrauchs der Geste des guten Willens der Europäer durch Armenien unterrichtet wurden, nahmen jedoch eine prinzipielle Position ein und lehnten die Tricks der Lobbyisten ab.

Diese Entschließung zeigt deutlich, dass sich die Weltgemeinschaft im Umgang mit Konflikten ähnlicher Art vom Dualismus entfernt. Zwar spricht Absatz (b r) des Dokuments davon, die Bemühungen der OSZE-Minsk-Gruppe zu unterstützen. Es wird jedoch auch die Notwendigkeit betont, den Konflikt in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen und der Schlussakte von Helsinki (1. August 1975) zu lösen, ohne die drei Prinzipien zu wiederholen, die die Armenier mögen. Was ist der Inhalt dieser Normen und Prinzipien, insbesondere der Rahmen für ihre Umsetzung? Lassen Sie die Armenier diese Dokumente nachschlagen. Aufgrund ihres Schweigens bezüglich der Existenz des Helsinki-Dokuments haben wir jedoch keinen Zweifel daran, dass sie das Dokument aufmerksam studiert haben und über das in diesem Dokument dargelegte Prinzip für die Umsetzung der Selbstbestimmungsrechte der Menschen gut informiert sind.

Nun wollen wir uns die interessantesten Teile der Auflösung ansehen. Daher erfordert Punkt M. der Präambel besondere Aufmerksamkeit. Wie Sie sehen können, besteht der Absatz aus zwei Teilen. In der Tat ist dieses Interpunktionszeichen in diesem Absatz für Armenien sehr wichtig und sehr unangenehm, da das Semikolon (;) des Interpunktionszeichens die Linie zwischen dem ersten und dem zweiten Teil des Elements teilt und sendet eine klare Nachricht, dass diese beiden Teile des Elements sowohl getrennt als auch im allgemeinen Kontext betrachtet werden sollten. Es unterstreicht die Notwendigkeit, den Kontext dieser beiden Teile des Absatzes getrennt und allgemein zu prüfen.

So heißt es im ersten Teil des Absatzes, dass "die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Länder der Östlichen Partnerschaft aufgrund ungelöster regionaler Konflikte, externer Aggressionen (!) Und der fortgesetzten Besetzung (!) einige dieser Länder verletzt wurden. .." und so weiter.

Wie Sie sehen, wird Armenien hier nicht erwähnt. Nach dem Semikolon wird im zweiten Teil des Absatzes der Präambel alles klargestellt, was Armenien den Status eines Angreifers verleiht. Der zweite Teil erwähnt ein Drittland auf subtile Weise. In der Tat deutet dies darauf hin, dass es neben dem im ersten Teil erwähnten Land auch von Armenien spricht: Laut europäischen Parlamentariern spielt "in den meisten dieser Konflikte (!)" Ein Drittland eine "negative Rolle".

Wir werden den Namen dieses Drittlandes hier nicht erwähnen. Wer es wünscht, kann es aus dem Text der Entschließung selbst klären. Für uns ist es wichtig, dass es im zweiten Teil dieses Absatzes der Präambel nicht um "all diese Konflikte" geht, sondern um "die Mehrheit dieser Konflikte (!)". Hier versteckt sich der "Teufel" im Detail. Wenn in all diesen Konflikten "externe Aggression" und "anhaltende Besetzung" stattfinden und "die meisten dieser Konflikte" ein Drittland betreffen (es stellt sich heraus, dass "die meisten Konflikte" Konflikte in der Ukraine, Moldawien und Georgien bedeuten), dann Welches unbenannte "mysteriöse" Land spielt die Rolle eines ausländischen Angreifers und Besatzers im Konflikt zwischen Aserbaidschan und Armenien? Schließlich hat sich Aserbaidschan nicht selbst angegriffen und nicht besetzt!

Und natürlich gibt es Armenien. Das Europäische Parlament betrachtet Armenien als ein Land, das die aggressive Politik gegen ein fremdes Land verfolgt und seine Gebiete besetzt, ohne seinen Namen auf subtile Weise zu erwähnen. Dies ist eine diplomatische Sprache, in der Sie den Namen nicht erwähnen, aber im Gespräch können Sie die gesamte Nachricht übermitteln.

In diesem Artikel der Präambel der Entschließung gibt es einen interessanten Punkt. Das Europäische Parlament hebt die Verletzung der Menschenrechte hervor und nennt die negativen Folgen ausländischer Aggression und Besatzung. Dies ist sehr wichtig. Es erinnert uns an die lächerlichen Versuche der armenischen Diplomatie, den Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan vom Feld der Aggression eines Landes in ein anderes zu verlagern ... auf das Gebiet der "Menschenrechte". Als ob die Beilegung dieses Konflikts auf dem Recht des armenischen Volkes beruht, sich als eigenständige Nation zu deklarieren, die Verfassung Aserbaidschans zu ignorieren, Referenden abzuhalten, einseitig abzusondern und andere Unsinnsansprüche geltend zu machen. Zohrab Mnatsakanyan, der sich heute als Mitglied des neuen "pro-westlichen" Teams bezeichnet, spricht nicht allein über den Konflikt im Schatten der Menschenrechte. Sein Vorgänger Edward Nalbandian versuchte in seinem Interview mit der deutschen Wellenkorrespondentin Janna Nemtsova ebenfalls, von Konflikten zu sprechen, die sich hauptsächlich auf Menschenrechte konzentrierten. Übrigens drückte die Korrespondentin dem Minister ihre Überraschung über seinen Versuch aus, den armenischen Bewohnern von Karabach Menschenrechte zu gewähren und gleichzeitig die Rechte der aserbaidschanischen Gemeinschaft völlig zu vergessen.

Wie wir gesehen haben, lehnte das Europäische Parlament in einer am 19. Juni angenommenen Entschließung die Versuche der "Liberalen" Eriwan ab, mit den Menschenrechten zu spekulieren, und wies darauf hin, dass Aggression und Besatzung die Menschenrechte verletzen, insbesondere die Rechte von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen.

Kurzer Artikel der Präambel traf die Positionen der Armenier! ”

-Klausel (b o) fordert den sofortigen Abzug ausländischer Truppen aus allen besetzten Gebieten. Diese Klausel gilt für alle an der Östlichen Partnerschaft teilnehmenden Länder, in denen die Besatzungsarmeen illegal in ihrem Hoheitsgebiet umgesiedelt sind, und gilt daher für Aserbaidschan, dessen Hoheitsgebiete von Armenien besetzt sind. Es gibt keine Ausnahme, Mr. Aggressoren! Es wird nicht möglich sein, die Besatzung fortzusetzen, Sie müssen die Gebiete befreien!

- Ein weiteres neues Element in der Entschließung des Europäischen Parlaments ist, dass die Europäische Union die Souveränität, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit der Länder der Östlichen Partnerschaft "innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen" unterstützt (Klausel b m).


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