Der durch ein Dekret des Präsidenten am 17. August 2002 geschaffene Hilfsfonds der Streitkräfte wurde eingerichtet, um die Entwicklung der Streitkräfte auf dem Niveau moderner Anforderungen sicherzustellen, die materielle und technische Basis zu stärken und die erforderlichen sozialen Maßnahmen zu finanzieren.
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