Der Vertrag zwischen dem Land und den muslimischen Religionsgemeinschaften sieht jedoch keine rechtliche Gleichstellung der muslimischen Verbände mit den Kirchen vor. Lediglich an einzelnen Stellen aus dem konkreten Regelungsgegenstand gibt es Berührungspunkte mit Themen, die grundsätzlich auch die Kirchen und andere Religionen betreffen, wie etwa beim Religionsunterricht oder der Seelsorge in besonderen Einrichtungen.
Verträge mit den unterschiedlichen Religionsgemeinschaften könnten „einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Integration und Kooperation leisten“, schreibt Bernard in einer Stellungnahme zum Vertragsentwurf der rot-grünen Landesregierung. Diese Aufgabe sei anspruchsvoll, „weil die staatliche Gleichbehandlung der unterschiedlichen Religionsgemeinschaften nicht dazu führen darf, das mit den großen christlichen Kirchen erreichte religionspolitische Niveau abzusenken“.
Zugleich sieht Bernard Nachbesserungsbedarf. So hält er hinsichtlich des Bestattungsrechts „eine einheitliche, gleichmäßige Gebührenerhebung im Rahmen eines einheitlichen Friedhofshaushalts“ für notwendig. Das Land hatte in seinem Entwurf vorgeschlagen, den muslimischen Gemeinden unabhängig von den Gebühren, die öffentliche und kirchliche Friedhofsträger erheben müssen, die Erhebung eines „privatrechtlichen Benutzungsentgeltes“ zu gestatten. „Hier könnte im Detail Konflikt-Potenzial produziert werden“, warnte Bernard.
Worum geht es in dem Vertrag?
Dem Land Niedersachsen sitzen als Vertragspartner der Landesverband DITIB Niedersachsen, die SCHURA sowie die Alevitische Gemeinde gegenüber. Die mit den Vertragspartnern vereinbarten Regelungen beziehen sich auf eine Vielzahl von Regelungsgegenständen bzw. Themen, von religiösen Feiertagen über den Bau und Betrieb von Moscheen bzw. von Cemhäusern, das Bildungswesen und die Frage des Religionsunterrichts sowie der Zulässigkeit des Tragens des islamischen Kopftuchs durch Lehrerinnen an öffentlichen Schulen in Niedersachsen bis hin zur Seelsorge im Justizvollzug, der Mitgliedschaft in verschiedenen Gremien, der Frage der Gewährleistung von Vermögensrechten und einer finanziellen Unterstützung der Religionsgemeinschaften. Die vorgesehenen Regelungen haben teilweise rein deklaratorischen Charakter und geben somit nur die bereits geltende Rechtslage wieder.
Die Unterzeichnung des Vertrages wird für den Sommer angestrebt. Bisher haben die Bundesländer Hamburg und Bremen einen ähnlichen Vertrag mit muslimischen Verbänden abgeschlossen.
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