AZAL sagte gegenüber Azvision.az, dass die in Aserbaidschan akkreditierten Leiter ausländischer diplomatischer Vertretungen und Konsulate, Angestellte und deren Familienangehörige, Ausländer, deren Eltern, Ehepartner oder minderjährige Kinder Staatsbürger der Republik Aserbaidschan sind, Ausländer mit Arbeitserlaubnis in Aserbaidschan, Dazu gehören Ausländer mit vorübergehender oder unbefristeter Aufenthaltserlaubnis in Aserbaidschan und ausländische Studenten, die an Hochschuleinrichtungen der Republik studieren.
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