Dem Mann wird Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen zur Last gelegt. Laut Anklage versah er zwischen 1944 und 1945 Dienst auf den Wachtürmen des deutschen Konzentrationslagers bei Danzig. Da der Angeklagte zur Tatzeit 17 Jahre alt war, findet der Prozess vor der Jugendstrafkammer statt.
Der stellvertretende Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen, Will, sagte im Deutschlandfunk, dass der Prozess für Angehörige von großer Wichtigkeit sei. Dass auch Wachleute angeklagt werden, halte er für überfällig, sagte Will. Wer bewacht habe, könne nicht schuldlos sein.
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