Das Bayerische Verwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot für Gäste aus Corona-Hotspots in anderen Bundesländern gekippt. Das von der Staatsregierung in München erlassene Verbot sei "nicht verhältnismäßig", urteilte das Gericht. Geklagt hatte ein Hotelier aus der Oberpfalz: Er hatte unter anderem argumentiert, dass die Pflicht zur Prüfung der Herkunft seiner Gäste für ihn nicht erfüllbar sei. Das Gericht gab ihm Recht. (Az. 20 NE 20.1609)
Die bislang gültige Regelung untersagte die Aufnahme von Gästen, die aus einem Gebiet stammen, in dem in den vorangegangenen sieben Tagen die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus laut Robert-Koch-Institut (RKI) höher als 50 pro 100.000 Einwohnern liegt.
Das Gericht argumentierte nun, dass für die Bürger "nicht erkennbar" sei, wo sie die aktuellen Infektionszahlen finden könnten. Der Verweis aufs RKI reiche nicht. Außerdem sei der "Rückschluss, wonach eine Neuinfektionshäufigkeit in sieben Tagen von mehr als 50 pro 100.000 Einwohner eines Landkreises/einer kreisfreien Stadt im Wege eines Automatismus zu einem Beherbergungsverbot führe, nicht verhältnismäßig", heißt es in dem Urteil.
Quelle: ntv.de, vpe/AFP
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