Ernst gesteht tödlichen Schuss auf Lübcke

  05 Auqust 2020    Gelesen: 411
Ernst gesteht tödlichen Schuss auf Lübcke

Als Stephan Ernst wegen des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke festgenommen wird, gesteht er zunächst die Tat. Doch dann widerruft er sein Geständnis, schiebt einem anderen die Schuld zu. Jetzt rudert der Angeklagte abermals zurück.

Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Hauptangeklagte Stephan Ernst den tödlichen Schuss auf den Politiker gestanden. "Ich habe geschossen", ließ der 46-Jährige vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main von seinem Anwalt erklären. Ernst zeigte Reue für die Tat. "Was ich und H. Ihnen angetan haben, wird immer unentschuldbar bleiben", erklärte er an die Familie Lübcke gerichtet und bezog dabei seinen mitangeklagten mutmaßlichen Komplizen Markus H. ein. "Was wir getan haben, war falsch. Niemand sollte sterben, weil er eine andere Meinung hat." Er habe sich von "falschen Gedanken" leiten lassen und übernehme dafür Verantwortung. Die Tat bezeichnete er als "feige und grausam".

Insgesamt sind drei Verhandlungstage für die Aussage von Ernst und Rückfragen angesetzt. Die Einlassung verschob sich durch die Abberufung von Ernsts Verteidiger Frank Hannig. In einer ersten Vernehmung hatte der Hauptangeklagte wenige Tage nach seiner Festnahme den Mord an Lübcke gestanden. Dabei gab er an, allein gehandelt zu haben. Kurze Zeit später widerrief er sein Geständnis.

Vor einem Ermittlungsrichter schilderte er im Januar den Tathergang wie folgt: Er sei mit H. zu Lübckes Wohnhaus gefahren. Beide hätten den Politiker einschüchtern und bedrohen wollen. Der Schuss habe sich versehentlich gelöst, als H. die Waffe gehalten habe. Beide Tatversionen von Ernst sind in der Verhandlung bereits als Video gezeigt worden. Warum Ernst sich nun wieder zur Tat bekennt, ist bislang unklar. H. sei am Tatort dabei gewesen, sagte er nun vor Gericht.

Zu Prozessbeginn hatte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel die Angeklagten zu einem Geständnis aufgefordert: "Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigung, hören Sie auf mich", sagt er. Ein frühzeitiges und von Reue getragenes Geständnis helfe immer. Während des zweiten Geständnisses war Ernst von dem Rechtsanwalt Frank Hannig vertreten worden. Dieser wurde vergangene Woche auf Antrag des zweiten Verteidigers Mustafa Kaplan als Pflichtverteidiger abberufen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte dazu erklärt: Die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen Ernst und Hannig sei nachvollziehbar.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. Ernst soll den CDU-Politiker aus rechtsextremistischen Motiven erschossen haben. Der Deutsche muss sich seit Juni vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts verantworten. Der zweite Angeklagte, Markus H., wird der Beihilfe beschuldigt. Der Prozess findet unter hohen Sicherheitsmaßnahmen statt. Wegen der Corona-Pandemie wurde zudem die Zahl der Besucher und Prozessbeobachter begrenzt.

Quelle: ntv.de, fzö/AFP/dpa


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