Kommission will Kinder beobachten lassen

  05 Auqust 2020    Gelesen: 427
Kommission will Kinder beobachten lassen

Aktuell ist es dem Verfassungsschutz nicht erlaubt, Namen von zurückgekehrten Kindern zu speichern - selbst wenn sie im Ausland für den IS Menschen getötet hätten. Das soll sich ändern. Eine Kommission in NRW plädiert für eine Ausweitung der Kompetenzen zur "Gefahrenabwehr".

Die Kommission für mehr Sicherheit in Nordrhein-Westfalen empfiehlt in ihrem Abschlussbericht die Beobachtung auch von unter 14-Jährigen bei Salafismusverdacht durch den Verfassungsschutz. Zudem sollten Öffentlichkeitsfahndungen schneller ablaufen. Das geht aus dem rund 150-seitigen Papier hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Den Bericht des Gremiums will der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach mit Ministerpräsident Armin Laschet am Donnerstag offiziell vorstellen.

In Bezug auf den Salafismus bemängeln die Experten, dass der Verfassungsschutz bisher keine rechtliche Möglichkeit habe, Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren ins Visier zu nehmen. Aktuell sei es nicht mal erlaubt, Namen von aus Syrien zurückgekehrten Kindern zu speichern - selbst wenn sie im Ausland für den IS Menschen getötet hätten. Künftig solle der Verfassungsschutz sie zur "Gefahrenabwehr" beobachten dürfen. Die Kommission empfiehlt auch Unterbringungsmöglichkeiten für junge Intensivtäter.

In ihrem Bericht setzt sich das Gremium zudem für bessere Abläufe zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichtern ein und fordert auch einen Datenaustausch mit den Jugendämtern sowie den Ausländerbehörden. Die 16-köpfige sogenannte "Bosbach-Kommission" unter Leitung des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten war von Ministerpräsident Laschet eingesetzt worden und 2018 erstmals zusammen getreten. Sie hatte bereits Zwischenberichte zu Clan-Kriminalität und Kindesmissbrauch vorgelegt. Zu den Mitgliedern gehören Experten aus Polizei, Justiz, Politik und Wissenschaft.

Quelle: ntv.de, tno/dpa


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