Wie die Landesregierung in Schwerin mitteilte, sollen Personen, die etwa im öffentlichen Nahverkehr keine Maske tragen, künftig 150 anstatt wie bislang 25 Euro zahlen. Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz, etwa gegen eine Quarantänepflicht, werden mit mindestens 500 anstatt bislang mindestens 100 Euro geahndet. Zudem sind nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet künftig zwei negative Tests auf das Coronavirus nötig und nicht mehr nur einer wie bisher.
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