Die Deutsche Presse-Agentur meldet, es solle Einmalzahlungen geben, die jeweils individuell berechnet würden. In 7.000 Fällen habe man sich bereits auf einen Vergleich geeinigt. Bei den Betroffenen handelt es sich um Dieselfahrer, die außerhalb der Musterklage von Verbraucherschützern eigene Prozesse eingeleitet hatten und deren Verfahren vor deutschen Gerichten noch anhängig sind.
Im Mai hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Volkswagen Käufern manipulierter Diesel-Autos grundsätzlich Schadenersatz zahlen muss.
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