Rechnungshof übt Kritik an überteuerten Mieten für Flüchtlingswohnungen

  07 September 2020    Gelesen: 1124
Rechnungshof übt Kritik an überteuerten Mieten für Flüchtlingswohnungen

Kommunale Träger verlangen von der öffentlichen Hand oft besonders hohe Gebühren für Flüchtlingswohnungen. Dem Rechnungshof zufolge lägen sie "oft mehr als 100 Prozent" über den ortsüblichen Mieten.

Der Bundesrechnungshof kritisiert einem Medienbericht zufolge, dass kommunale Träger von der öffentlichen Hand oft besonders hohe Gebühren für Flüchtlingswohnungen verlangen. Prüfungen belegten, dass "bei den Kosten der Unterbringung für Geflüchtete die Gebühren kommunaler Träger häufig weit über den ortsüblichen Mieten für Wohnräume vergleichbarer Größe, oft mehr als 100 Prozent" lagen, zitiert die "Welt" aus einer Stellungnahme der Behörde für den Haushaltsausschuss des Bundestages.

So hätten die kommunalen Träger den "gestiegenen Finanzierungsanteil des Bundes zum Anlass genommen, ihre Gebühren für Unterkünfte zu erhöhen". In den vergangenen Jahren hatte der Bund stetig seine Beteiligung an den Unterbringungskosten gesteigert. Darüber hinaus seien die Prüfungen auf weitere Ungereimtheiten gestoßen: "Auch wiesen einige kommunale Träger die Jobcenter an, die Angemessenheit geltend gemachter Gebühren für Unterkünfte nicht zu prüfen. Dies war eindeutig rechtswidrig."

Hintergrund der aktuellen Stellungnahme ist dem Bericht zufolge die von der Bundesregierung geplante Änderung des Grundgesetzes, mit der neue verfassungsrechtliche Grundlagen zur Entlastung der Gemeinden geschaffen werden sollen. Mit der Änderung sollen die Gemeinden dauerhaft bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung mit einer höheren Kostenbeteiligung unterstützt werden, ohne dass die Bundesauftragsverwaltung prüfen muss. An diesem Montag findet zur geplanten Gesetzesänderung eine Anhörung im Haushaltsausschuss statt, für die der Rechnungshof die Stellungnahme verfasst hat.

spiegel


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