Ceta kommt mit neuartigem Schiedsgericht

  01 März 2016    Gelesen: 975
Ceta kommt mit neuartigem Schiedsgericht
Das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada gilt als Blaupause für den TTIP-Vertrag mit den USA. In beiden Fällen fürchten Kritiker die Macht privater Schiedsgerichte. Nun haben sich Brüssel und Ottawa auf einen Kompromiss verständigt.
Die EU und Kanada haben sich über den lange umstrittenen Investorenschutz im gemeinsamen Handelsabkommen Ceta geeinigt. Um Einwänden von Kritikern zu begegnen, werde ein neues Handelsgericht geschaffen und damit für mehr Offenheit gesorgt, teilte die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström in Brüssel mit. "Das ist eine sehr gute Nachricht."

Der ausverhandelte Pakt sei nun rechtlich überprüft, bilanzierte die liberale Schwedin. Die EU-Kommission wolle im Frühjahr eine förmliche Entscheidung zu dem Abkommen treffen. Im Juni solle der Text dann an die 28 Mitgliedstaaten zur Billigung gehen. Auch das Europaparlament muss noch zustimmen. "Wir sind zuversichtlich, dass Ceta 2016 unterschrieben wird und 2017 in Kraft treten kann", teilten Malmström und die kanadische Handelsministerin Chrystia Freeland gemeinsam mit.

Bundesregierung begrüßt Vorankommen

Ceta ("Comprehensive Economic and Trade Agreement") gilt als Blaupause für das geplante und umstrittene Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA. Bei Ceta lösen sich die Partner endgültig von dem herkömmlichen, wenig transparenten System privater Schiedsstellen für den Investorenschutz. Kritiker bemängeln seit langem weitreichende Klagemöglichkeiten für Konzerne.

"Das (neue) System arbeitet wie ein internationales Gericht. Diese Neuerungen werden sicherstellen, dass Bürger Vertrauen haben können, dass (das Gericht) faire und objektive Urteile fällt", resümierte Malmström. Der neue Kurs solle auch bei Verhandlungen über andere Handelsabkommen wie TTIP verfolgt werden. Im Kern geht es beim Investorenschutz um eine Absicherung ausländischer Unternehmen vor Verstaatlichungen und anderen unfairen Behandlungen im Gastland.

Die Bundesregierung reagierte positiv auf die rechtliche Überprüfung des Ceta-Vertragstextes und seine Veröffentlichung durch die EU-Kommission. "Ich begrüße insbesondere, dass es offensichtlich gelungen ist, mit Kanada die wesentlichen Elemente des EU-Reformvorschlags für einen modernen Investitionsschutz in CETA festzuschreiben", erklärte Wirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig (SPD) in Berlin.

Ständiger Gerichtshof geplant

Die Bundesregierung werde den überarbeiteten Vertragsentwurf nun gründlich prüfen und sich dann positionieren, hieß es im Ministerium weiter. "Positiv erscheint schon jetzt, dass die EU-Kommission und Kanada über eine weitreichende Reform des Investitionsschutzes Einigkeit erzielt haben, die nach Angaben der Kommission auch alle wesentlichen Elemente des EU-Reformvorschlags für einen modernen Investitionsschutz in TTIP enthält."

Dies bedeute im Einzelnen beispielsweise die stärkere Verankerung des "Rechts auf Regulierung", die Errichtung eines ständigen Gerichtshofes, die Auswahl der Schiedsrichter durch die Vertragsparteien selbst, transparente Verfahren sowie eine Berufungsinstanz, erklärte das Ministerium. Der "nun offenbar in Ceta umgesetzte EU-Vorschlag" gehe zurück auf eine Initiative von Bundeswirtschaftsminister und SPD-Chef Sigmar Gabriel.

Ceta soll Außenhandel ankurbeln

Nach Einschätzung der Bundesregierung handelt es sich bei Ceta um ein sogenanntes gemischtes Abkommen. Es bedürfe deshalb der Ratifizierung durch alle nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten, um endgültig in Kraft zu treten. "Die Bundesregierung erwartet, dass der endgültige Text jetzt zügig nach der Übersetzung in alle EU-Amtssprachen dem EU-Rat zur Entscheidung vorgelegt wird", erklärte das Wirtschaftsministerium.

Die Ceta-Verhandlungen zwischen der EU und Kanada wurden bereits 2014 abgeschlossen, das Abkommen wurde danach juristisch überprüft. Ceta soll den Handel zwischen der EU und Kanada ankurbeln. Das Abkommen werde 99 Prozent aller Zölle beseitigen, so Malmström. Die Entlastung für EU-Exporteure betrage rund 470 Millionen Euro im Jahr. In Kanada werden öffentliche Beschaffungsmärkte für europäische Unternehmen geöffnet. Geschützt werden auch 145 Herkunftsbezeichnungen, vom Parma- bis zum Schwarzwälder Schinken.

Quelle: n-tv.de , shu/dpa/rts/DJ

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