Christoph Metzelder hat im Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie-Vorwürfen ein Geständnis abgelegt. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor. Dieses ist mit dem Fall befasst, weil Metzelder gegen eine Pressemitteilung des Amtsgerichts Düsseldorf vorgeht, in der die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den früheren Fußballprofi mitgeteilt worden war.
Die Ermittler werfen Metzelder demnach vor, 297 Dateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt besessen zu haben. Außerdem soll er drei Frauen zwischen Juli und September vergangenen Jahres 29 entsprechende Bild- und Videodateien über WhatsApp geschickt haben.
Ob er alle der ihm vorgeworfenen Taten zugegeben hat oder nur Teile, steht nicht in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts. Weder Staatsanwaltschaft noch das Amtsgericht erklärten auf Anfrage des SPIEGEL, was Metzelders Geständnis umfasst. Seine Anwälte ließen eine Anfrage unbeantwortet.
Metzelder wollte mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht erreichen, dass dem Amtsgericht Düsseldorf untersagt wird, der Presse Auskünfte über sein Strafverfahren zu erteilen - weder mündlich, noch in einer Pressemitteilung. Doch die zuständige Kammer entschied laut einer Mitteilung anders.
Man habe zwischen der Informationsfreiheit der Presse und dem Persönlichkeitsschutz Metzelders abwägen müssen. Das öffentliche Interesse verdiene in diesem Fall Vorrang vor dem privaten.
Bei Metzelder handle es sich um einen "einer breiten Öffentlichkeit bekannten ehemaligen Profifußballer und Nationalspieler". Auch nach dem Ende seiner Profikarriere sei er präsent geblieben. Das Gericht nennt unter anderem die Gründung einer Agentur für Sportmarketing oder Metzelders Ausbildung zum Fußballtrainer.
Darüber hinaus sei sein Bekanntheitsgrad wegen seines gesellschaftlichen Engagements hoch: Metzelder war etwa Botschafter der Fußballweltmeisterschaft 2006 der Menschen mit Behinderung und hat eine Stiftung gegründet, mit der er Kinder und Jugendliche unterstützt.
"Hohe moralische Integrität"
Sein Engagement spreche in der öffentlichen Wahrnehmung für eine "hohe moralische Integrität seiner Person". In dem Beschluss heißt es weiter: "Den Eindruck einer junge Menschen verantwortungsvoll begleitenden und unterstützenden Person hat er selbst über viele Jahre erzeugt."
Dem stünden die nun angeklagten Vorwürfe gegenüber, die von "einigem Gewicht" seien und sich "von der gewöhnlichen Kriminalität deutlich abheben". Zweifellos handle es sich dabei um Straftaten, die die Öffentlichkeit besonders berührten.
Die Pressemitteilung enthalte zudem weder "unsachliche Formulierungen" noch stelle sie eine "unzulässige Vorverurteilung" dar. Sollte es dazukommen, darf das Amtsgericht demnach auch über die Eröffnung des Hauptverfahrens berichten.
Metzelder kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
spiegel
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