Erster stellvertretender Chef des Staatsdienstes für Mobilisierung und Wehrpflicht, Zaur Abdullayev gibt eine Erklärung

  02 Oktober 2020    Gelesen: 474
 Erster stellvertretender Chef des Staatsdienstes für Mobilisierung und Wehrpflicht, Zaur Abdullayev gibt eine Erklärung

Laut dem vom Präsidenten der Republik Aserbaidschan, dem Obersten Oberbefehlshaber der Streitkräfte, Ilham Aliyev, am 26. August unterzeichneten Orden hat die Wehrpflicht im Oktober begonnen.

Die Wehrpflicht ist ein Prozess, der wie jedes Jahr viermal im Jahr in Übereinstimmung mit dem Gesetz durchgeführt wird. Dieser Aufruf hat nichts mit der aktuellen militärischen Situation zu tun. Wie üblich werden junge Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und kein Recht auf Aufschub haben, gemäß dem Gesetz zum Militärdienst geschickt, um ihre Pflichten gegenüber dem Vaterland zu erfüllen. Die jungen Soldaten werden nicht an die Front, sondern zu den Militäreinheiten der jeweiligen Truppen - Ausbildungszentren - geschickt, und in den nächsten 3 Monaten werden sie dort ausgebildet, lernen die Geheimnisse des Militärs und setzen dann ihren Dienst an den ihnen zugewiesenen Orten fort. Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Einberufung zum aktiven Militärdienst, die bis zum 30. Oktober dauern wird, ein normales Verfahren ist, dh gemäß dem Plan durchgeführt wird.

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf ein anderes Thema lenken.

Wie Sie wissen, wurde im Land durch die entsprechende Anordnung des Oberbefehlshabers eine teilweise Mobilisierung angekündigt. Ich möchte darauf hinweisen, dass mehr als Zehntausende von Bürgern beim Amt des Dienstes und bei den örtlichen Abteilungen beantragt haben, sich am Kampf für die territoriale Integrität Aserbaidschans zu beteiligen. Aufgrund dieser Begeisterung und zahlreicher Appelle der Bürger ist der Prozess erfolgreich und sie sind an der Ausbildung beteiligt.

Als staatlicher Dienst für Mobilisierung und Wehrpflicht bedanken wir uns erneut bei den vielen Bürgern, die zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Pflicht zur Verteidigung des Mutterlandes die moralische Pflicht haben, sich freiwillig zur Teilnahme an den Kämpfen zu melden.


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