Bei den von der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan durchgeführten Untersuchungen wurden einige Fakten im Zusammenhang mit offenen Aufrufen zum Terrorismus in einigen Internetquellen analysiert.
Die Untersuchungen ergaben, dass Stepan Daniyelyan, ein Bürger der Republik Armenien, Vorsitzender des Zentrums für Partnerschaft für Demokratie sowie Herausgeber der Website für armenische Religionen, und Ayk Demoyan, armenischer Historiker, Publizist, Direktor des Armenian Genocide Museum-Instituts an der Armenischen Nationalen Akademie der Wissenschaften teilten provokative Medienberichte auf ihren Social-Media-Konten und auf anderen Websites. Diese Botschaften zielten darauf ab, die öffentliche Sicherheit in den international anerkannten Ländern Aserbaidschans zu verletzen, Panik in der Bevölkerung zu erzeugen, Explosionen durchzuführen, Menschen zu töten, ihre Gesundheit zu schädigen und erheblichen Sachschaden zu verursachen, und offen zum Terrorismus aufzurufen.
Der Generalstaatsanwalt der Republik Aserbaidschan leitete ein Strafverfahren gemäß Artikel 12.2, 214-2 (offene Anstiftung zum Terrorismus) des Strafgesetzbuchs der Republik Aserbaidschan ein und vertraute die Untersuchung der Generalstaatsanwaltschaft an.
Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um diejenigen vor Gericht zu stellen, die in Aserbaidschan Straftaten begangen haben, einschließlich etwaiger illegaler Handlungen gegen Bürger der Republik Aserbaidschan im Rahmen des Völkerrechts.
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