Das oberste französische Verwaltungsgericht hat der Regierung eine dreimonatige Frist gesetzt, um ausreichende Anstrengungen zum Klimaschutz nachzuweisen. Der Conseil d’État gab damit einer Klage von Kommunen und Umweltschützern statt.
Das Gericht erklärte, Frankreich habe sich beim Uno-Klimagipfel in Paris 2015 zwar verpflichtet, seinen Ausstoß an Treibhausgasen um 40 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 abzubauen; allerdings habe das Land in den vergangenen Jahren regelmäßig sein sogenanntes Kohlenstoffbudget überschritten.
Zudem habe die Regierung wegen der Coronakrise weitere Klima-Maßnahmen vorerst zurückgestellt. Bis Februar soll die Regierung diesen Widerspruch nun aufklären und konkrete Maßnahmen nachweisen.
Küstengemeinde droht teilweise unterzugehen
Federführend bei der Klage war die nordfranzösische Küstengemeinde Grande-Synthe im Arrondissement Dünkirchen. Die Stadt mit 23.000 Einwohnern am Ärmelkanal fürchtet, bei einem Anstieg des Meeresspiegels teilweise unterzugehen.
Die Kläger nannten die Entscheidung des Gerichts »historisch«. Damit habe die Justiz erstmals anerkannt, dass die Klimapolitik »mehr ist als hübsche Absichtserklärungen auf Papier«, sagte die Anwältin von Grande-Synthe, die frühere Umweltministerin Corinne Lepage. Die Organisation Greenpeace, die sich der Klage angeschlossen hatte, sprach von einem »entscheidenden Fortschritt«.
spiegel
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