Sanktionen gegen Nord Stream 2 sollen entschärft werden

  04 Dezember 2020    Gelesen: 369
Sanktionen gegen Nord Stream 2 sollen entschärft werden

Erst konsultieren, dann sanktionieren: Ein US-Gesetzentwurf schränkt mögliche Strafen wegen der Ostseepipeline Nord Stream 2 ein. Regierungen sollen sie nicht treffen, Firmen unter Umständen umso mehr.

Im Streit um die deutsch-russische Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 will der US-Kongress Sanktionen gegen Regierungen und Behörden europäischer Partnerstaaten wie Deutschland ausschließen. Gegen Unternehmen, die an dem Projekt beteiligt sind, sollen die angedrohten Strafmaßnahmen allerdings ausgeweitet werden. Das geht aus dem Entwurf für das Gesetzespaket zum US-Verteidigungshaushalt hervor, auf den sich Demokraten und Republikaner in beiden Kammern im US-Kongress einigten. 

Im Sommer hatten republikanische Senatoren vor »vernichtenden juristischen und wirtschaftlichen Sanktionen« für Hafenbetreiber auf Rügen gedroht, sollten diese nicht sämtliche Unterstützung für die Verlegung von Nord Stream 2 einstellen. Die Drohung richtete sich nicht nur gegen Unternehmer und Aktionäre, sondern auch gegen sämtliche Mitarbeiter der betroffenen Betriebe.

Auch Sanktionen gegen Unternehmen sollen laut dem Gesetzentwurf nun aber erst verhängt werden dürfen, nachdem potenziell betroffene Regierungen von EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz, Norwegen und Großbritannien konsultiert wurden. Davon war in den beiden Gesetzesentwürfen, die nun für das Paket zum Verteidigungshaushalt zusammengeführt wurden, zuvor keine Rede gewesen. Nach einer Verabschiedung durch beide Kammern muss US-Präsident Donald Trump das Gesetz unterzeichnen, damit es in Kraft tritt.

Vor knapp einem Jahr waren die Bauarbeiten an Nord Stream 2 gestoppt worden, nachdem die USA ein Sanktionsgesetz (Peesa) gegen Spezialschiffe in Kraft gesetzt hatten, die die Rohre verlegen. Die beiden Schweizer Verlegeschiffe wurden abgezogen. Der russische Präsident Wladimir Putin kündigte an, die Arbeiten eigenständig zu Ende bringen – unabhängig von ausländischen Partnern. Nach den Sanktionen können gegen betroffene Personen Einreiseverbote in die USA verhängt werden. Etwaiger Besitz betroffener Personen oder Firmen in den Vereinigten Staaten kann eingefroren werden.

Im Oktober veröffentlichte das US-Außenministerium neue Richtlinien, wonach auch die Bereitstellung bestimmter Dienstleistungen und Einrichtungen für die Verlegeschiffe bestraft werden könnte. Der neue US-Gesetzesentwurf (Peesca) sieht nun eine weitere Verschärfung der Strafmaßnahmen vor. Demnach sollen auch Unternehmen, die Schiffe für andere Aktivitäten im Zusammenhang mit Verlegearbeiten stellen, mit Strafen belegt werden. Dabei kann es sich etwa um das Ausheben von Gräben für die Pipeline handeln.

»Diese Pipeline findet nicht statt«
Die US-Regierung hatte erst im vergangenen Monat deutlich gemacht, dass sie die Pipeline kurz vor Fertigstellung noch stoppen wolle und den Sanktionsdruck auf beteiligte europäische Unternehmen erhöhe. »Diese Pipeline findet nicht statt«, sagte ein hochrangiger US-Regierungsvertreter damals der Deutschen Presse-Agentur in Washington. Die Regierung habe Unternehmen und Personen identifiziert, denen erste Strafmaßnahmen drohten. In der deutschen Wirtschaft und Politik lösten die neuen Drohungen Empörung aus.

Der US-Regierungsvertreter betonte, Befürworter von Nord Stream 2 sollten nicht darauf hoffen, dass es einen Regierungswechsel in Washington geben werde. Er verwies darauf, dass sowohl Peesa als auch Peesca parteiübergreifend unterstützt werden und verpflichtende Sanktionen vorsehen. »Das bedeutet, dass die Sanktionen unabhängig davon umgesetzt werden, wer im Oval Office sitzt.«

Durch die zwei jeweils rund 1200 Kilometer langen Leitungen von Nord Stream 2 sollen künftig jedes Jahr 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas von Russland nach Deutschland gepumpt werden - unter Umgehung der Ukraine. Die etwa 9,5 Milliarden Euro teure Pipeline ist zu 94 Prozent fertiggestellt. Die USA laufen aber seit Jahren Sturm dagegen und begründen dies mit zu großer Abhängigkeit ihrer europäischen Partner von russischem Gas. Kritiker werfen den USA dagegen vor, nur ihr Flüssiggas in Europa besser verkaufen zu wollen.

Bei der Nord Stream 2 AG mit Sitz im schweizerischen Zug ist der russische Konzern Gazprom formal einziger Anteilseigner. Dazu kommen aber als »Unterstützer« die deutschen Konzerne Wintershall Dea, ein Gemeinschaftsunternehmen von BASF und LetterOne, und Uniper, eine Abspaltung von E.on, sowie die niederländisch-britische Shell, Engie aus Frankreich und OMV aus Österreich. Nord-Stream-Aufsichtsratschef ist Altkanzler Gerhard Schröder (SPD), bei Nord Stream 2 ist er Präsident des Verwaltungsrats.

spiegel


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